Begabtenförderungswerke

Leistungsbeschreibung

Die Begabtenförderung in Deutschland besteht hauptsächlich in Studienzuschüssen, die von Begabtenförderwerken und Stiftungen an besonders begabte Studenten vergeben werden, meist in Form von Stipendien.

Um eine Begabtenförderung zu erhalten, muss in der Regel ein Vorschlag von einem Schulleiter/ Hochschullehrer/ Fachbereichsleiter erfolgen oder ein Antrag bei den Begabtenförderungswerken gestellt werden.

Voraussetzung ist eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule bzw. ein deutscher Studienabschluss mit Promotionsberechtigung an einer Deutschen Hochschule. Die Vergabe erfolgt in einem leistungsorientierten Auswahlverfahren.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

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    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Amt für Schulen, Jugend und Kultur

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-0
06192 201-71998

schulen-jugend-kultur(at)mtk.org
www.mtk.org

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Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung


Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr


Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung


Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr


Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr