Beflaggung

 

Warum hängen an manchen Tagen Flaggen vor dem Hofheimer Rathaus? Bürgerinnen und Bürger, die sich das fragen und im Rathaus anrufen, wird erklärt, dass es ein „Gesetz über das Beflaggen öffentlicher Gebäude“ des Landes Hessen gibt. Darin wird Gemeinden empfohlen, zu bestimmten Tagen im Jahr ihre Dienstgebäude zu beflaggen und so die Bedeutung des jeweiligen Ereignisses öffentlich zu unterstreichen.

Überblick

So gibt es eine Reihe von feststehenden Tagen, an denen die Europa-, die Bundes- und die Landesflagge gehisst werden. Per Anordnung des Landesgesetzgebers können bei besonderen Ereignissen noch zusätzliche Termine festgelegt werden. Immer geflaggt wird übrigens anlässlich von Wahlen. Und dies sind die Tage, an denen geflaggt wird:

  • 27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Flagge auf Halbmast)
  • 1. Mai: Tag der Arbeit
  • 9. Mai: Europatag
  • 17. Mai: IDAHOBIT-Gedenktag (internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Trans*und Inter*-Feindlichkeit  
  • 23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
  • 17. Juni: Jahrestag des 17. Juni (Aufstand in der ehemaligen DDR)
  • 20. Juli: Jahrestag des 20. Juli (Attentat gegen Hitler und das NS-Regime)
  • Zweiter Sonntag im September: Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen
  • 3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit
  • 2. Sonntag vor dem 1. Advent: Volkstrauertag (Flagge auf Halbmast)
  • 1. Dezember: Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen

Bei regionalen Veranstaltungen wird auch noch die Hofheimer Flagge gehisst.

 

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