Der Weitergabe von Meldedaten kann widersprochen werden

Das Bürgerbüro der Stadt Hofheim informiert – gemäß Paragraph 42 Absatz 3 und Paragraph 50 Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes – die Einwohnerinnen und Einwohner über die Übermittlungssperren.

Diese Sperren kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner eintragen lassen, wenn er nicht möchte, dass seine Meldedaten an folgende Einrichtungen oder zu folgenden Zwecken weitergegeben werden:

Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr,

  • Übermittlungen von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern deren Familienangehörige,
  • Übermittlungen von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen,
  • Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk,
  • Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage.

Wer der Übermittlung seiner Daten widersprechen möchte, kann den unten stehenden Antrag auf Übermittlungssperre direkt online stellen oder einen schriftlichen Antrag per E-Mail/Post oder Fax zusenden. Mit dem Antrag wird ohne Angabe von Gründen eine unbefristete Übermittlungssperre im Melderegister eingerichtet.

 

Kontakt

Stadtverwaltung Hofheim am Taunus

Chinonplatz 2

65719 Hofheim am Taunus

Telefon: 06192 202-270

Telefax: 06192 26320

E-Mail: buergerbuero@hofheim.de