Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Leistungsbeschreibung

Vor Ablauf des Personalausweises müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein über das Ablaufdatum hinausgehender gültiger Reisepass vor.

Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, müssen Sie für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

Welche Gebühren fallen an?

22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

16.11.2021
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Bürgerbüro und Statistik

    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-270
06192 26320

buergerbuero(at)hofheim.de
www.hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr