Überbrückungshilfe III Plus startet im Juli 2021
Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden auch weiterhin durch „außerordentliche Wirtschaftshilfen“ unterstützt.
Die Corona-Pandemie stellt Gesellschaft und Wirtschaft weiterhin vor immense Herausforderungen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben deshalb die Überbrückungshilfen bis zum 30.09.2021 verlängert.
(Zur Information:
+++ Die Frist zum Stellen von Änderungsanträgen bei der Überbrückungshilfe II wurde bis zum 30. Juni verlängert +++ )
Weitere Informationen zur Beantragung der Überbrückungshilfen erhalten Sie hier!
Service-Hotline des BMWi: 030–530 199 322
(Mo - Fr 08.00 bis 18.00 Uhr)
Die aktuelle Pressemeldung des BMWi erhalten Sie nachstehend zum Download: