Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung
Neues zur Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung
Auch die neue Verordnung zielt auf die Eindämmung des neuartigen SARS-CoV-2 Virus, das sich in kürzester Zeit weltweit verbreitet hat. Sie bestimmt kontaktreduzierende Maßnahmen zur Verlangsamung des Infektionsgeschehens und zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen. Das SARS-CoV-2-Virus wird von Mensch zu Mensch durch sogenannte Tröpfcheninfektion aber auch in Form von Aerosolen übertragen. Aerosole sind Gemische aus festen Schwebeteilchen, u.a. dem Virus, und einem Gas, wie es beispielsweise beim Ausatmen entsteht. Durch die Einschränkung von Kontakten und die Aufstellung verschiedener Abstands- und Hygieneregeln für diverse Einrichtungen, Betriebe und Angebote sollen Infektionsketten unterbrochen werden. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und sollen auch eine Überlastung des Gesundheitssystems und der in diesem Bereich beschäftigten Personen verhindern.
Die konkreten Auslegungshinweise und Hygienevorschriften des Landes Hessen erhalten Sie unter nachstehendem Link:
Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Durch Corona entstandene Verluste sollen unter anderem auch mit der sogenannten Überbrückungshilfe kompensiert werden. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für kleine und mittelgroße Unternehmen, unabhängig von der Mitarbeiterzahl, sowie für Soloselbständige und Freiberufler, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder teilweise einstellen mussten.
Das Überbrückungshilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche Auszahlung zu ermöglichen. Die Antragstellung wird in einem bundesweit einheitlichen und vollständig digitalisierten Verfahren ausschließlich von einem vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer durchgeführt.
Die Dezemberhilfe, die über die Bundesländer umgesetzt und ausgezahlt wird, kann ab sofort beantragt werden.
Zur Antragsplattform gelangen Sie hier.