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Land Hessen beschließt Bußgeldkatalog

Wer gegen die Verordnungen der Landesregierung zur Eindämmung des Coronavirus verstößt, kann künftig zur Kasse gebeten werden. Und im schlimmsten Fall vor Gericht landen.

Ab Freitag, den 3. April 2020 können Verstöße gegen die in Hessen ausgesprochenen Verordnungen zum Schutz der Bevölkerung mit Bußgeldern belegt werden. Wie Sozialminister Kai Klose (Grüne) und Innenminister Peter Beuth (CDU) verkündeten, hat sich das Kabinett auf Bußgelder in Höhe von 200 bis zu 5.000 Euro geeinigt. Das betrifft natürlich auch Unternehmen, die sich den Anordnungen widersetzen.

Alle weiteren Informationen hierzu, erhalten Sie unter nachstehendem Link:

Bußgeldkatalog

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