Zweitwohnungssteuer
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Überblick
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
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Details
Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Gebühren
Steuersatz zur Zweitwohnungssteuer:
10 % der JahresrohmieteBei Wohnungen die mit Bruttokaltmiete bzw. Bruttowarmmiete genutzt werden erfolgt ein entsprechender Abzug. Für Wohnungen die im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen oder unentgeltlich überlassen werden, ist die Nettokaltmiete in der Höhe der ortsüblichen Miete anzusetzen. Hierfür erfolgt eine Schätzung durch die Stadt Hofheim am Taunus.
Rechtsgrundlagen
Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Hofheim am Taunus
Abgabenordnung (AO)
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Downloads / Links
Formular Zweitwohnungssteuer
Downloads und Links
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Personen Name Telefon E‑Mail Frau Michaela Brands 06192 202-244 steuernhofheimde Frau Silvia Hülsenberg 06192 202-277 shuelsenberghofheimde Frau Ann-Kathrin Jene 06192 202-433 ajenehofheimde Organisationseinheiten