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Vorläufiger Personalausweis 

  • Überblick

    Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.

    Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate.

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  • Details

    Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument (z. B. Reisepass)
      und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
      zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).

    Gebühren

    Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.

    Zahlungsart

    Sie haben bei uns auch die Möglichkeit mit ec-Karte zu bezahlen

    Hinweise

    Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen; nur die Abholung ist durch einen Vertreter (Vollmacht ausstellen!) möglich.

  • Kontakt

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