Verlust einer Sache - eines Tieres
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Überblick
Verlust einer Sache
Der Verlust einer Sache ist dem Fundbüro / Bürgerbüro anzuzeigen.Es sind folgende Angaben zu machen:
- Genaue Bezeichnung der verlorenen Sache, Ort / Straße des Verlustes,
- Tag des Verlustes,
- eventuell Inhalt z.B. bei Taschen, Geldbörsen.
Fund/Verlust eines Tieres
Der Fund sowie der Verlust eines Tieres sind dem Fundbüro / Bürgerbüro anzuzeigen. In diesem Fall bitten wir Sie, sich mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen.Sollten Sie ein Tier gefunden haben bitten wir z.B. um
Angabe der Rasse und eventueller besonderer Merkmale: Hundemarke, Halsband oder Tätowierung.
In den meisten Fällen werden die abgegebenen Fundtiere in das für die Stadt Hofheim zuständige Tierheim gebracht.
Fund einer Sache
Der Fund einer Sache ist dem Fundbüro / Bürgerbüro anzuzeigen. Die Fundsache ist dem Fundbüro zu übergeben.Es sind folgende Angaben zu machen:
- Genaue Bezeichnung der Fundsache,
- Ort des Fundes,
- Tag des Fundes, eventuell Uhrzeit.
- Desweiteren bitten wir um Angabe, ob Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wird.
Rechtsgrundlage:
Bürgerliches Gesetzburch (BGB)Allgemeine Hinweise:
Sprechstunden des Bürgerbüros, Chinonplatz 2
Telefon: 06192 / 202 - 270
Montag bis Freitag: 8.00 bis 13.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich: 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14.00 bis 16.00 Uhr
Samstag: 9.00 bis 12.00 UhrÄhnliche Produkte / Dienstleistungen
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Details
Gebühren
Bei Herausgabe der Fundsache wird für die Aufbwahrung entsprechend der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport eine Gebühr von 3 % des Wertes der Fundsache, mindestens jedoch 6,00 € erhoben.
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Downloads / Links
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Kontakt
Organisationseinheiten