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Straßenverkehrsangelegenheiten 

  • Überblick

    Hinweis:

    Bitte vereinbaren Sie für den Bereich Straßenverkehrsbehörde (zum Beispiel wegen Sonderparkausweisen) weiterhin einen Termin telefonisch oder per Mail an strassenverkehrsbehoerdehofheimde. Die Sprechzeiten sind Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr, Dienstag zusätzlich von 16 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.

    Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.


    Genehmigung von Sondernutzungen öffentlicher Straßen
    Bei Sperrung von Straßen, Straßenaufbrüchen, Aufstellung eines Baugerüstes,
    Aufstellung eines Baucontainers oder wegen eines Umzuges benötigen wir von Ihnen folgende Angaben: 

    Erforderlich: Formloser Antrag mit Angaben über

    - Grund
    - Ort
    - Zeit, sowie eine
    - Lageskizze
    - Beschilderungsvorschlag für einen Verkehrszeichenbeschilderungssplan
    durch die Baufirma, ca. 14 Tage vor Beginn der Maßnahme

    Den Antrag zur Aufstellung eines Gerüstes finden Sie hier unter Downloads. 


    Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Halten für  Ärzte im Dienst oder Mitarbeiter von Sozialdiensten

    Erforderlich:
    Formloser Antrag über die Notwendigkeit dieser Ausnahmegenehmigung,
    z.B. ärztliches Attest


    Die Befreiung von der Helm- und Gurtpflicht

    Erforderlich:
    Ärztliches Attest


    Sondernutzungen
    Die Genehmigung bei mehr als der verkehrsüblichen Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraums (Sondernutzungen)(z.B. Verkaufsstände, Aussenbestuhlungen von Gaststätten etc.)

    Erforderlich:
    - Formloser Antrag
    - Antrag über benötigte qm-Fläche
    - Zeitraum und Skizze

  • Kontakt

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