Straßenreinigung
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Überblick
Die „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen im Gebiet der Stadt Hofheim am Taunus“ regelt die Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage. Dadurch soll die Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung, vermieden bzw. beseitigt werden.
Die Eigentümer und Besitzer von durch öffentliche Straßen erschlossene bebauten oder unbebauten Grundstücke haben vor einem Sonntag / Feiertag die Gehwege, Straßenrinnen und Fahrbahnen bis zur Mitte der Straße zu reinigen.
Bei Schnee- und Eisglätte müssen die Gehwege und Überwege in der Zeit von 7 bis 20 Uhr jeweils unverzüglich von Schnee und Eis befreit und gegen Glätte mit abstumpfenden Materialien gestreut werden.
Die Durchführung der Reinigung bewahrt Verkehrsteilnehmer vor Unfällen und die Grundstückseigentümer/-besitzer vor möglichen Schadensersatzansprüchen Dritter sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren.Während der Wintermonate werden viele Straßen in Hofheim und seinen Ortsteilen durch die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs geräumt und gestreut. Der jeweilige Winterdienstplan für Ihren Ortsteil steht Ihnen unten als PDF.Dokument zum Download zur Verfügung.
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