Sterbefall
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Überblick
Anmeldung (Beurkundung) eines Sterbefalles
Der Sterbefall ist spätestens am nächsten Werktag nach dem Todestag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen.
Zur Beurkundung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:- Leichenschauschein des Arztes, der den Tod festgestellt hat
- Heiratsurkunde oder Familienstammbuch (falls die/der Verstorbene verheiratet war)
- Geburtsurkunde der/des Verstorbenen
- Falls die/der Verstorbene verwitwet oder geschieden war, die Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. das rechtskräftige Scheidungsurteil
- den Ausweis/Pass (zur Feststellung der Staatsangehörigkeit)
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung.Der Sterbefall kann auch von einem bevollmächtigten Bestattungsinstitut angezeigt werden.
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Personen Name Telefon E‑Mail Frau Saskia Eichhorn 06192 202-260 standesamthofheimde Frau Ilonka Jung-Oferath 06192 202-432 standesamthofheimde Frau Nadia Maurer 06192 202-261 standesamthofheimde Organisationseinheiten