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Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum 

  • Überblick

    Eine Genehmigung zur Sondernutzung ist erforderlich, wenn öffentliche Straßen, Gehwege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden.

    Eine Sondernutzungsgenehmigung ist zu beantragen für:

    • die Aufstellung von Baugerüsten oder Containern
    • die Lagerung von Baumaterial im öffentlichen Straßenraum
    • die Aufstellung eines Baukrahns
    • die Aufstellung von Plakaten und Befestigung von Transparenten
    • Warenauslagen und Werbeständern (Kundenstopper)
    • Außengastronomie

    Der Antrag kann formlos, per E-Mail, schriftlich über den Antragsvordruck (siehe Downloas/Links) oder persönlich bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Hofheim im Zimmer 25 des Erdgeschosses gestellt werden.  

    Der Antrag muss folgende Angaben beinhalten:

    • Name und Anschrift des Antragstellers, Telefonnummer (Erreichbarkeit tagsüber)
    • Ort der Sondernutzung
    • Art der Sondernutzung
    • Größe der benötigten Fläche (Länge x Breite)
    • Zeitraum der Sondernutzung

    Die kostenpflichtige Sondernutzungserlaubnis wird nach Prüfung mit den entsprechenden Auflagen schriftlich erteilt.

  • Details

    Rechtsgrundlagen

    § 46 Abs. 1, Nr. 8 Straßenverkehrsordnung

    § 2 der Sondernutzungssatzung der Stadt Hofheim

    Bearbeitungszeit

    Bei der Bearbeitung des Antrages werden häufig andere Dienststellen beteiligt. Deshalb muss der Antrag mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Möglicherweise ist ein Termin vor Ort erforderlich.
  • Kontakt

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