Reisepass
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Überblick
Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite www.auswaertiges-amt.de.
Seit 01.11.2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt.
Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten (ab 01.11.2005 das Lichtbild und ab 01.11.2007 2 Fingerabdrücke) gespeichert.
Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des ePasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre.
Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Dieser ist bei Passbehörden innerhalb von 72 Stunden zu erhalten.
Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.
Achtung Flugreisende ohne gültiges oder für die beabsichtigte Reise nicht mehr ausreichend gültiges Ausweisdokument!
Wenn Sie nicht in Hofheim am Taunus mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, dann benötigen wir gem. § 19 Abs. 4 PassG. eine schriftliche Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde. Gleichzeitig muß uns Ihre Passbehörde schriftlich bestätigen, dass keine Passversagungsgründe vorliegen.
Bitte nehmen Sie erst Kontakt mit dem Passamt Ihrer Wohnsitzgemeinde auf, damit sichergestellt ist, dass wir die erforderlichen Unterlagen zur Passausstellung erhalten können.
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Details
Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. - Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Zur Beantragung eines neuen Reisepasses benötigen wir ein gültiges Ausweisdokument oder eine original Personenstandsurkunde sowie ein biometrisches, aktuelles Lichtbild. Kinder unter 18 Jahren benötigen zusätzlich zu o.g. Unterlagen das schriftliche Einverständnis beider Erziehungsberechtigten (siehe Downloads/Links) sowie die Vorlage der Ausweise oder Ausweiskopie beider Erziehungsberechtigten. Bei nicht verheirateten Eltern ist die Vorlage der Sorgerechtserklärung erforderlich bzw. eine aktuelle Bescheinigung über die alleinige elterliche Sorge (Negativattest des Jugendamtes). Ein Erziehungsberechtigter sowie das antragstellende, minderjährige Kind muss bei Beantragung anwesend sein.
Gebühren
Die Gebühren ergeben sich aus "§ 15 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)".
Diese Gebühr ist bei Beantragung zu bezahlen.Zahlungsart
Bei uns haben Sie auch die Möglichkeit mit Ihrer ec-Karte zu bezahlen.Rechtsgrundlagen
Hinweise
Weitere ausführliche Informationen zum Thema „ePass“ erhalten Sie im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern.Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes finden Sie außerdem Informationen zu den USA-Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
Achtung:
Information des Bundesministeriums des Innern: Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26.06.2012 ungültig (siehe dazu die nachstehende Pressemitteilung). - Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
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Downloads / Links
Formulare, die Sie herunterladen können
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