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Öffentlich-rechtliche Namensänderung 

  • Überblick

    Antragsvordrucke mit individueller Beratung erhalten Sie im Standesamt.


    Antragsvoraussetzungen:

    • ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes,
    • deutsche Staatsangehörigkeit (oder Staatenloser, Heimatloser Ausländer, Ausländischer Flüchtling oder Asylberechtigter),
    • Hauptwohnsitz in Hofheim am Taunus.
  • Details

    Gebühren

    • Vornamensänderung 2,50 € bis 255 €
    • Familiennamensänderung 2,50 € bis 1.022 €
    • Bei Ablehnung oder Zurücknahme des Antrags wird 1/10 bis 1/2 der jeweiligen Gebühr erhoben.

    Rechtsgrundlagen

    Namensänderungsgesetz
  • Kontakt

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