Öffentlich-rechtliche Namensänderung
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Überblick
Antragsvordrucke mit individueller Beratung erhalten Sie im Standesamt.
Antragsvoraussetzungen:- ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes,
- deutsche Staatsangehörigkeit (oder Staatenloser, Heimatloser Ausländer, Ausländischer Flüchtling oder Asylberechtigter),
- Hauptwohnsitz in Hofheim am Taunus.
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Details
Gebühren
- Vornamensänderung 2,50 € bis 255 €
- Familiennamensänderung 2,50 € bis 1.022 €
- Bei Ablehnung oder Zurücknahme des Antrags wird 1/10 bis 1/2 der jeweiligen Gebühr erhoben.
Rechtsgrundlagen
Namensänderungsgesetz -
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Personen Name Telefon E‑Mail Frau Saskia Eichhorn 06192 202-260 standesamthofheimde Frau Ilonka Jung-Oferath 06192 202-432 standesamthofheimde Frau Nadia Maurer 06192 202-261 standesamthofheimde Organisationseinheiten