Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung
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Überblick
Die Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- bescheinigung aus.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens- und Künsterlnamen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. Bescheinigungen für andere Personen können nur der betreffenden Person selbst schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.
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Details
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass und ggf. Vollmacht
Gebühren
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Personen Name Telefon E‑Mail Team Bürgerbüro 06192 202-270 buergerbuerohofheimde Organisationseinheiten