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Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung 

  • Überblick

    Die Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- bescheinigung aus.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie  beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

    Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens- und Künsterlnamen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

    Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. Bescheinigungen für andere Personen können nur der betreffenden Person selbst  schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.

    Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

  • Details

    Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass und ggf. Vollmacht

    Gebühren

    Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

    Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/innen

    Liste der zuständigen Personen
    Name Telefon E‑Mail
      Team Bürgerbüro  06192 202-270  buergerbuerohofheimde
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