Kirchenaustritt
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Überblick
Eine Austrittserklärung kann nur durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro der Kreisstadt Hofheim am Taunus erfolgen oder in öffentlich beglaubigter Form (beim Notar oder Ortsgericht) erklärt und eingereicht werden. Eine Vollmacht ist nicht zulässig.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt in Hessen beträgt 30€ gemäß Hessisches Gesetz zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (KRWAG)
In der Austrittserklärung sind der Familienname, die Vornamen, der Geburtsname, Tag und Ort der Geburt, Wohnung und Familienstand anzugeben.
Die Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der die er klärende Person austreten will, muss eindeutig bezeichnet sein.
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