Gefahrenabwehr
-
Überblick
Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beim Vorliegen einer Gefahrensituation, wodurch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird, ist - unabhängig von der Art der Gefahr - eine sofortige telefonische Benachrichtigung der Ordnungsbehörde unterTelefon-Nummer 0 61 92 / 202 – 266 oder 202 – 204 erforderlich.
Außerhalb der Öffnungszeiten der Ordnungsbehörde - in den Abend- und Nachtstunden, an Wochenenden und Feiertagen - ist bei Gefahr im Verzuge die Hofheimer Polizeistation, Telefon-Nummer 0 61 92 / 20 79-0, zu verständigen.
Bei allen anderen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, deren Beseitigung keine Eile erfordert, ist der Ordnungsbehörde schriftlich der Sachverhalt und die daraus abzuleitende Gefahr mitzuteilen.
Drohen Gefahren durch Bauwerke oder Bauteile, ist die Bauaufsichtsbehörde beim Landrat des Main-Taunus-Kreises, Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim am Taunus, Telefon 0 61 92 / 20 10, zu informieren. -
Kontakt
Organisationseinheiten