Fundbüro
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Überblick
Fund einer Sache
Wenn Sie einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 € gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Im Fundbüro / Bürgerbüro wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestes 6 Monate lang aufzubewahren. In dieser Zeit ermittelt das Bürgerbüro nach Möglichkeit den Verlierer, um diesen zu benachrichtigen. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Verzichten Finder auf ihr Recht des Eigentumserwerbs oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung öffentlich versteigert.
Verlust einer Sache
Der Verlust einer Sache kann dem Fundbüro / Bürgerbüro angezeigt werden, insbesondere wenn eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung benötigt wird. Hierbei sind folgende Angaben zu machen:Genaue Bezeichnung der verlorenen Sache,
Ort / Straße des Verlustes,
Tag des Verlustes,
eventuell Inhalt z.B. bei Taschen, Geldbörsen.Falls Sie etwas verloren haben, können Sie sich telefonisch oder durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro nach dem abgegebenen Gegenstand erkundigen.
Fund/Verlust eines Tieres
Der Fund sowie der Verlust eines Tieres sind dem Fundbüro / Bürgerbüro anzuzeigen. In diesem Fall bitten wir Sie, sich mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen.Sollten Sie ein Tier gefunden haben bitten wir z.B. um
Angabe der Rasse und eventueller besonderer Merkmale: Hundemarke, Halsband oder Tätowierung.
In den meisten Fällen werden die abgegebenen Fundtiere in das für die Stadt Hofheim zuständige Tierheim gebracht.
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Details
Gebühren
Bei Herausgabe der Fundsache wird für die Aufbewahrung entsprechend der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport eine Gebühr von 3 % des Wertes der Fundsache, mindestens jedoch 7,00 € erhoben.
Rechtsgrundlagen
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Downloads / Links
Downloads und Links
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Kontakt
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