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Fischereischeine 

  • Überblick

    Erste Voraussetzung zum Angeln ist, die Fischereiprüfung (Mindestalter 14 Jahre) vor der Unteren Fischereibehörde des Main-Taunus-Kreises (Informationen erteilt Herr Busch Tel. 06192/201-1294) abzulegen.

    Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren können ohne Fischereischein die Fischerei in Begleitung  ausüben, müssen jedoch eine Bescheinigung über die gezahlte Fischereiabgabe vorlegen.

    Die Fischereiabgabe ist bei der Wohnsitzbehörde zu zahlen, diese stellt auch die Bescheinigung aus.


    Zur Erteilung eines Fischereischeines werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins
    • Bescheinigung über die bestandene hessische Fischereiprüfung.
    • Fischereiprüfungen aus anderen Bundesländern müssen auf ihre Anerkennung nach dem Hessischen Fischereigesetz geprüft werden.
    • ein Foto aus aktueller Zeit
    • Personalausweis oder Pass
    • polizeiliches Führungszeugnis (Belegart: O)
      zur Vorlage bei dem Magistrat der Stadt Hofheim am Taunus, Gewerbewesen, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus (Verwendungszweck: Fischereischein)
    • bei Verlängerungen eines Fischereischeines wird der bereits vorhandene bzw. erteilte benötigt

    Die Gebühr richtet sich nach der Ausstellungsdauer:

    • 1 Jahr      17,50 €
    • 5 Jahre     45,00 €
    • 10 Jahre    86,00 €

    Fischereiabgabe für 10- bis max. 16jährige:

    • 1 Jahr        6,50 €
    • 2 Jahre      10,00 €
    • 3Jahre       13,50 €
    • 4 Jahre      17,00 €

    Ausländerfischereischein für drei Monate: 12,50 € Gebühr

    Den Antrag zur Erteilung eines Fischereischeins finden Sie unter Downloads und Links.

     

    Den ausgefüllten Antrag können Sie zusammen mit den oben genannten Unterlagen im Rathaus abgeben oder per Mail an gewerbewesenhofheimde senden. Die Gebühren werden bei Aushändigung, beziehungsweise bei Verlängerung des Fischereischeins fällig.

  • Details

    Gebühren

    Die Gebühren richten sich nach der Ausstellungsdauer:

    • 1 Jahr   17,50 €
    • 5 Jahre  45,00 €
    • 10 Jahre 86,00 €

    Der Jugendfischereischein für zehn- bis maximal 16-jährige:

    • 1 Jahr       6,50 €

    • 2 Jahre    10,00 €

    • 3 Jahre    13,50 €

    • 4 Jahre    17,00 €

    Ausländerfischereischein für drei Monate: 12,50 € Gebühr

  • Kontakt

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