Erlaubnispflichtiges Gewerbe
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Überblick
Bestimmte Gewerbearten sind erlaubnis- oder handwerkskartenpflichtig, das heißt, Sie müssen sich zunächst um eine entsprechende Erlaubnis oder Handwerkskarte bemühen, um ihr Gewerbe ausüben zu dürfen. Das dient dem Schutze des Kunden.
Z.B.
• Bewachungsgewerbe
• Reisegewerbe
• Geldspielgeräte
• Spielhallen
• Maklertätigkeiten
• Gaststättenbetrieb
• Heilpraktiker -
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Personen Name Telefon E‑Mail Frau Birgit Schneider 06192 202-265 bschneiderhofheimde Frau Anja Seeharsch 06192 202-255 aseeharschhofheimde Organisationseinheiten