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Erlaubnispflichtiges Gewerbe 

  • Überblick

    Bestimmte Gewerbearten sind erlaubnis- oder handwerkskartenpflichtig, das heißt, Sie müssen sich zunächst um eine entsprechende Erlaubnis oder Handwerkskarte bemühen, um ihr Gewerbe ausüben zu dürfen. Das dient dem Schutze des Kunden.

    Z.B.
    • Bewachungsgewerbe
    • Reisegewerbe
    • Geldspielgeräte
    • Spielhallen
    • Maklertätigkeiten
    • Gaststättenbetrieb
    • Heilpraktiker

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/innen

    Liste der zuständigen Personen
    Name Telefon E‑Mail
     Frau Birgit Schneider  06192 202-265  bschneiderhofheimde
     Frau Anja Seeharsch  06192 202-255  aseeharschhofheimde
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