Erklärungen zur Namensführung oder Namensänderung
-
Überblick
Zur Namensführung in der Ehe
- Erklärung zum Ehenamen
- Voranstellung oder Anfügung eines Namens sowie der Widerruf dieser Erklärung
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
Zur Namensführung des Kindes
- Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes (zum Beispiel, wenn die Eltern keinen Ehenamen führen oder nicht verheiratet sind)
- Namenserteilung durch Erklärung
Zur Namensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern
- Ablegung von Vatersnamen
- Annahme der deutschsprachigen Form eines Vor- oder Familiennamens
Angleichnung von Vornamen und Familiennamen nach Statutenwechsel (zum Beispiel, nach Einbürgerung)
- Bestimmung von Vor- und Familiennamen bei Eigennamen
- Ablegung von Namensbestandteilen (zum Beispiel, Zwischennamen)
- Annahme der deutschsprachigen Form eines Vor- oder Familiennamens
- Annahme der ursprünglichen Form eines Namens, wenn dieser nach dem Geschlecht oder Verwaltschaftsverhältnis abgewandelt worden ist.
Beurkundungen mit Auslandsbezug
- Personenstandsfälle von Deutschen, die sich im Ausland ereignet haben, können in ein deutsches Personenstandsregister eingetragen werden:
auf Antrag werden beurkundet:
- Geburt
- Auslandsadoption
- Eheschließung
- Sterbefall
-
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Personen Name Telefon E‑Mail Frau Saskia Eichhorn 06192 202-260 standesamthofheimde Frau Ilonka Jung-Oferath 06192 202-432 standesamthofheimde Frau Nadia Maurer 06192 202-261 standesamthofheimde Organisationseinheiten