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Erklärungen zur Namensführung oder Namensänderung 

  • Überblick

    Zur Namensführung in der Ehe

    • Erklärung zum Ehenamen
    • Voranstellung oder Anfügung eines Namens sowie der Widerruf dieser Erklärung
    • Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe

    Zur Namensführung des Kindes

    • Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes (zum Beispiel, wenn die Eltern keinen Ehenamen führen oder nicht verheiratet sind)
    • Namenserteilung durch Erklärung

    Zur Namensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern

    • Ablegung von Vatersnamen
    • Annahme der deutschsprachigen Form eines Vor- oder Familiennamens

    Angleichnung von Vornamen und Familiennamen nach Statutenwechsel (zum Beispiel, nach Einbürgerung)

    • Bestimmung von Vor- und Familiennamen bei Eigennamen
    • Ablegung von Namensbestandteilen (zum Beispiel, Zwischennamen)
    • Annahme der deutschsprachigen Form eines Vor- oder Familiennamens
    • Annahme der ursprünglichen Form eines Namens, wenn dieser nach dem Geschlecht oder Verwaltschaftsverhältnis abgewandelt worden ist.

    Beurkundungen mit Auslandsbezug

    • Personenstandsfälle von Deutschen, die sich im Ausland ereignet haben, können in ein deutsches Personenstandsregister eingetragen werden:

          auf Antrag werden beurkundet:

    • Geburt
    • Auslandsadoption
    • Eheschließung
    • Sterbefall
  • Kontakt

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