Besondere Beurkundungen
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Überblick
Beim Standesamt können Erklärungen abgegeben werden:
zur Namensführung in der Ehe
• Erklärung zum Ehenamen
• Voranstellung oder Anfügung eines Namens sowie der Widerruf dieser Erklärung
• Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
zur Namensführung des Kindes
• Bestimmung des Geburtsnamen eines Kindes (z.B. wenn die Eltern keinen Ehenamen führen oder nicht verheiratet sind)
• Namenserteilung durch Erklärungzur Namensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern
• Ablegung von Vatersnamen
• Annahme der deutschsprachigen Form eines Vor- oder Familiennamens
Angleichung von Vornamen und Familiennamen nach Statutenwechsel
(z.B. nach Einbürgerung)
• Bestimmung von Vor- und Familiennamen bei Eigennamen
• Ablegung von Namensbestandteilen(z.B. Zwischenname)
• Annahme der deutschsprachigen Form eines Vor- oder Familiennamens
• Annahme der ursprünglichen Form eines Namens, wenn dieser nach dem Geschlecht oder Verwandtschaftsverhältnis abgewandelt worden ist.
Beurkundungen mit Auslandsbezug
Personenstandsfälle von Deutschen, die sich im Ausland ereignet haben, können in ein deutsches Personenstandsregister eingetragen werden:
auf Antrag werden beurkundet:
• Geburt
• Auslandsadoption
• Eheschließung
• Sterbefall -
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Personen Name Telefon E‑Mail Frau Saskia Eichhorn 06192 202-260 standesamthofheimde Frau Ilonka Jung-Oferath 06192 202-432 standesamthofheimde Frau Nadia Maurer 06192 202-261 standesamthofheimde Organisationseinheiten