Ausstellung von Personenstandsurkunden
Das Standesamt Hofheim am Taunus stellt Bürgerinnen und Bürgern Geburts-, Ehe-/Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern aus.
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Überblick
Urkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Eine Auskunft aus Personenstandsregistern beziehungsweise die Ausstellung einer Personenstandsurkunde können allerdings nur Personen erhalten, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie. Dies regelt das Personenstandsgesetz § 61-66.
Geschwister, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Geburts- und Sterbeurkunden, sofern sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dritte erhalten eine Urkunde nur mit einer Vollmacht und einer Ausweiskopie des Vollmachtgebers (hier: Person in der Urkunde bei Urkunden aller Art oder geradlinige Verwandte der Person in der Urkunde bei Sterbeurkunden).
Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:
• Geburtsurkunde
• internationale Geburtsurkunde
• Eheurkunde
• internationale Eheurkunde
• Sterbeurkunde
• internationale Sterbeurkunde
• beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-, Heirats- und Sterbebuch.
• aus allen Personenstandsregistern können auch beglaubigte Registerausdrucke ausgestellt werdenDie Ausstellung von Personenstandsurkunden können Sie nur verlangen, wenn sich die Eintragung auf Sie, den Ehepartner, Lebenspartner, Vorfahren (Eltern und Großeltern) und Abkömmlinge (Kinder und Enkel) bezieht.
Behörden können im Rahmen ihrer Zuständigkeit Urkunden oder Auskünfte einholen.
Andere Personen, z.B. Verwandte der Seitenlinie, Rechtsanwälte, Inkassobüros, Banken und Versicherungen, müssen ihr rechtliches Interesse glaubhaft machen. Der Nachweis der Glaubhaftmachung ist z.B. die Vollmacht einer berechtigten Person, eine gerichtliche Bestallung oder ein Testament.Ahnenforschung begründet kein rechtliches Interesse.
Die Ausstellung Ihrer Urkunden können Sie persönlich oder schriftlich, per Post, per Fax (06192/202-332) oder per E-Mail, bei uns beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Anforderung von Personenstandsurkunden nicht telefonisch erfolgen kann! Vielen Dank.
Die Verantwortung für die durch das Internet geschickten Daten tragen Sie als Antragsteller/in.
Das gleiche gilt für die Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten zu den Registereinträgen.
Aus Gründen des Datenschutzes kann das Standesamt die gewünschten Auskünfte oder Urkunden jedoch nur persönlich oder schriftlich übermitteln.
Die Gebühren für Urkundenausstellung und Einsichtnahme in Personenstandsbücher können Sie der Gebührentabelle entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten
Barzahlung
EC-Karte (mit Pin)
Überweisung (nur bei schriftlicher Anforderung)Bearbeitungsdauer
Auskünfte und Urkunden aus den Personenstandsregistern werden bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort erteilt. Schriftliche Urkundenbestellungen beantworten wir schnellstmöglich. -
Downloads / Links
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Personen Name Telefon E‑Mail Frau Ilonka Jung-Oferath 06192 202-432 standesamthofheimde Frau Nadia Maurer 06192 202-261 standesamthofheimde Organisationseinheiten