Ausländerangelegenheiten
-
Überblick
Ausländische Mitbürger müssen bei einem An- und Abmeldevorgang ihren gültigen Nationalpass vorlegen.
Nicht-EU-Bürger/innen können den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung im Bürgerbüro erhalten.Für die Erteilung und weiteren Bearbeitung ist das
Ausländeramt des Main-Taunus-Kreises
Am Kreishaus 1-5
Telefon: 06192/201-0zuständig.
Für die Erteilung von Aufenthalten und Besucher-Visa gelten von Fall zu Fall gesonderte Bestimmungen, die direkt bei dem Ausländeramt des Main-Taunus-Kreises zu erfragen sind.
Kontaktdaten
Kontaktdaten Internet www.mtk.org -
Kontakt
Organisationseinheiten