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Landrat des Main-Taunus-Kreises
Ausländerangelegenheiten

Ausländerangelegenheiten 

  • Überblick

    Ausländische Mitbürger müssen bei einem An- und Abmeldevorgang ihren gültigen Nationalpass vorlegen.

    Nicht-EU-Bürger/innen können den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung im Bürgerbüro erhalten.

    Für die Erteilung und weiteren Bearbeitung ist das

    Ausländeramt des Main-Taunus-Kreises
    Am Kreishaus 1-5
    Telefon: 06192/201-0

    zuständig.

    Für die Erteilung von Aufenthalten und Besucher-Visa gelten von Fall zu Fall gesonderte Bestimmungen, die direkt bei dem Ausländeramt des Main-Taunus-Kreises zu erfragen sind.

    Kontaktdaten

    Kontaktdaten
    Internet  www.mtk.org
  • Kontakt

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