Anliegerbeiträge
-
Überblick
Die Stadt Hofheim am Taunus fordert von Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten Beiträge dafür, dass sie die Möglichkeit haben, Erschließungsanlagen in Anspruch zu nehmen.
Um welche Beiträge handelt es sich im einzelnen?(Klicken Sie auf den entsprechenden Namen um weitere Informationen zu erhalten.)
Erschließungsbeitrag
Rechtsgrundlage:
§§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
i.V. m. der Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Kostenerstattungsbetrag
Rechtsgrundlage:
§ 135 a-c Baugesetzbuch (BauGB)
i.V. m. der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
Straßenbeitrag
Rechtsgrundlage:
§ 11 Hessisches Kommunalabgabengesetz (HessKAG)
i.V.m. der Satzung über das Erheben von Straßenbeiträgen der Stadt Hofheim am TaunusAbwasserbeitrag
Rechtsgrundlage:
§ 11 Hessisches Kommunalabgabengesetz (HessKAG)
i.V.m. der Entwässerungssatzung der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Wasserbeitrag
Rechtsgrundlage:
§ 11 Hessisches Kommunalabgabengesetz (HessKAG)
Wasserversorgungssatzung der Kreisstadt Hofheim am Taunus -
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Mitarbeiter Name Telefon E‑Mail Frau Christiane Wilken 06192 202-418 cwilkenhofheimde Organisationseinheiten