Hundesteuer
-
Überblick
Steuersätze der Hundesteuer:
92,00 € für den ersten Hund
104,00 € für den zweiten Hund
116,00 € für den dritten Hund und jeden weiteren Hund736,00 € für gefährliche Hunde (ab 01.01.2016)
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer, die satzungsrechtlich geregelt ist. Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gebiet der Kreisstadt Hofheim am Taunus durch natürliche Personen. Die An- und Abmeldungen werden im Bürgerbüro vorgenommen. Die Festsetzung der Steuer erfolgt durch das Team Steuern und Abgaben mit Bescheid.
Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einem Haushalt aufgenommen wird. Bei Junghunden beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund vier Monate alt wird, d.h. die ersten drei Lebensmonate sind steuerfrei.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung beendet wird.Fälligkeiten
Die Hundesteuer ist vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig. Fällige Beträge entnehmen Sie bitte dem zuletzt festgesetzten Bescheid. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides sind die Zahlungen für die folgenden Zeiträume in Höhe der letzten Fälligkeiten zu leisten.
Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen
werden auf Antrag gewährt. Zu den Steuervergünstigungen finden Sie Hinweise in den §§ 6 und 7 der Hundesteuersatzung.
Hundesteuermarken:
Für jeden angemeldeten Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes zurückzugeben ist. Bei Verlust erhalten Sie gegen eine Zahlung von 3,00 € eine Ersatzmarke. Die Hundesteuermarken sind ausschließlich im Bürgerbüro erhältlich.Ähnliche Produkte / Dienstleistungen
-
Details
Gebühren
Steuersätze Hundesteuer
92,00 € für den ersten Hund
104,00 € für den zweiten Hund
116,00 € für den dritten Hund und jeden weiteren Hund736,00 € für gefährliche Hunde (ab 01.01.2016)
Hundesteuermarke:
3,00 € Ersatz-Hundesteuermarke (erhältich im Bürgerbüro)
Rechtsgrundlagen
-
Downloads / Links
Downloads und Links
Formulare Hundesteuer
Downloads und Links
-
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Personen Name Zuständigkeit Telefon E‑Mail Frau Michaela Brands Hofheim (Kernstadt) und Marxheim 06192 202-244 mbrandshofheimde Organisationseinheiten