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Mietwagenkonzession 

  • Überblick

    Allgemeine Informationen zur Genehmigungspflicht von Taxi‐ und Mietwagenunternehmen

    Beschreibung:

    Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht. Formen des Gelegenheitsverkehrs sind:

    • Verkehr mit Taxen,
    • Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit PKW und Kraftomnibus,
    • Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen,
    • Gebündelter Bedarfsverkehr.

    Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes muss gewährleistet sein.
    • Der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person müssen zuverlässig sein.
    • Der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person muss fachlich geeignet sein.
    • Der Antragsteller muss seinen Betriebssitz oder die Niederlassung in Hofheim am Taunus haben.

    Die Erteilung einer Konzession dauert in der Regel ca. vier bis sechs Wochen, da vor ihrer Ausgabe noch eine überörtliches Anhörungsverfahren durchgeführt werden muss.

    Nähere Informationen und Anträge für Taxen- und Mietwagengenehmigungen können bei der Stadt Hofheim am Taunus über u.a. Kontakt angefordert werden.

    Gebühren:

    Für das erste Fahrzeug:      60,00 €
    Jedes weitere Fahrzeug:      30,00 €

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/innen

    Liste der zuständigen Personen
    Name Telefon E‑Mail
     Frau Birgit Schneider  06192 202-265  bschneiderhofheimde
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