Handwerker-Parkausweis Region Frankfurt RheinMain
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Überblick
Er wird in Form einer vereinheitlichten Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erteilt und momentan im Rahmen einer vereinbarten Duldung in Frankfurt am Main, Bad Homburg v. d. Höhe, Darmstadt, Hanau, Offenbach am Main, Rüsselsheim, Mainz, Wiesbaden und den Städten und Gemeinden in den Kreisen Darmstadt-Dieburg, Wetterau, Hochtaunus, Main-Taunus, Offenbach, Groß-Gerau, Main-Kinzig, Bergstraße, Rheingau-Taunus und im Odenwaldkreis gegenseitig anerkannt.
Anträge können bei der Stadt/Gemeinde, in der sich der Hauptsitz der Firma befindet, gestellt werden. Der Handwerker-Parkausweis Region Frankfurt RheinMain berechtigt während der Ausübung der handwerklichen Tätigkeiten zum Parken vor Ort beim Kunden in Bereichen, in denen das Parken Beschränkungen unterliegt (z. B. in Bewohnerparkbereichen, im Bereich eines Parkscheinautomaten). Der Ausweis gilt jedoch nicht zum Parken vor dem eigenen Firmengelände.
Das Antragsformular sowie das zugehörige Informationsblatt stehen hier zum Download für Sie bereit:
Kontaktdaten
Kontaktdaten E-Mail-Adresse strassenverkehrsbehoerdehofheimde -
Details
Unterlagen
Einzureichende Antragsunterlagen:
- Antrag
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie der Handwerkskarte
- Kopie der Kfz-Scheine
- Foto des Geschäftsfahrzeugs für das der Handwerker-Parkausweis beantragt wirdGebühren
Die Verwaltungsgebühr (jeweils inklusive Auslagen) beträgt 305,00 EUR für die erste Ausnahmegenehmigung und 161,00 EUR für jedes weitere Genehmigungsoriginal, das zeitgleich beantragt wird. Für weitere Originalausfertigungen der Genehmigung bei Gleichheit von Antragsteller / Antragstellerin, die nachträglich beantragt werden, ist für jeden angefangenen Monat der Restgültigkeit nach Ziffer 8 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 € (1/12 von 156,00 €, plus 5,00 € Auslagen) zu entrichten.Rechtsgrundlagen
Der Handwerker-Parkausweis für die Region Frankfurt RheinMain wird in Form einer vereinheitlichten Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für alle Handwerkbetriebe in unserer Region erteilt.
Hinweise
Fahrzeugwechsel: Bei einem Fahrzeugwechsel müssen neben einem formlosen Änderungsantrag alle Originalgenehmigungen sowie der neue Kfz-Schein (Kopie) zur Änderung vorgelegt werden. Die Verwaltungsgebühr für eine Änderung beträgt 11 Euro.
Gültigkeitsdauer: Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr. Nachträglich beantragte weitere Ausnahmegenehmigungen des gleichen Antragstellers werden an die Laufzeit der ersten Ausnahmegenehmigung angepasst.
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Downloads / Links
Downloads und Links
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Personen Name Telefon E‑Mail Straßenverkehrsbehörde strassenverkehrsbehoerdehofheimde Organisationseinheiten