Beglaubigungen
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Details
Gebühren
Beglaubigungen
Beglaubigung einer Unterschrift
6,00 €
Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien usw.,
die die beglaubigende Behörde selbst hergestellt hat
je Urkunde
3,00 €
in anderen Fällen
Urkunde, die aus 1 bis 10 Seiten besteht
6,00 €
Urkunde, die aus mehr als 10 Seiten besteht
je Seite
0,60 €
Rechtsgrundlagen
- § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
- § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeiche
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