Heirat
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
-
Überblick
Anmeldung der Eheschließung
weitere Informationen zum Thema standesamtliche Trauung finden Sie hier.
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim Standesamt, in dessen Bezirk einer der Partner mit Haupt– oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Das Standesamt prüft, ob der Eheschließung ein Hindernis entgegensteht.
Haben Sie den Wunsch in einem anderen Standesamt zu heiraten, werden Ihre Unterlagen nach der Prüfung an das Standesamt Ihrer Wahl übersandt.
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Trauungstermin durchgeführt werden.
Bitte sprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner im Standesamt vor. Ist einer der Partner verhindert, so kann er den anderen Partner schriftlich bevollmächtigen, die Anmeldung alleine vorzunehmen.
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
Wenn Sie beide deutsche Staatsangehörige und ledig sind:
• Gültigen Personalausweis oder Reisepass
• aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes
(entfällt - wenn Sie beide in Hofheim am Taunus wohnen und hier heiraten möchten)
• eine beglaubigte Abschrift Ihres Geburtenregisters mit Hinweisteil.
Diese Urkunde stellt Ihnen das Standesamt Ihres Geburtsortes aus.
• Geburtsurkunde/n gemeinsamer Kinder und ggf. Sorgeerklärung
Sind Sie bereits verheiratet gewesen, im Ausland geboren oder Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, dann lassen Sie sich bitte von den Standesbeamtinnen/Standesbeamten beraten.Ähnliche Produkte / Dienstleistungen
-
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Personen Name Telefon E‑Mail Frau Ilonka Jung-Oferath 06192 202-432 standesamthofheimde Frau Nadia Maurer 06192 202-261 standesamthofheimde Organisationseinheiten