Sprungmarken

Gewerbezentralregister 

  • Überblick

    Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt und dient dazu, die Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden oder auch einer Privatperson , zu überprüfen und nachzuweisen.

    Der Antrag wird von der örtlich zuständigen Behörde angenommen und weitergeleitet.

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    für eine natürliche Person:

    • Personalausweis oder Pass
    • Anschrift sowie Verwendungszweck des Empfängers des Auszuges

    für eine juristische Person:

    • aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    • Anschrift sowie Verwendungszweck des Empfängers des Auszuges

  • Kontakt

Suche

Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Seite Cookies verwendet.

Mehr Infos