Gewerbezentralregister
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Überblick
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt und dient dazu, die Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden oder auch einer Privatperson , zu überprüfen und nachzuweisen.
Der Antrag wird von der örtlich zuständigen Behörde angenommen und weitergeleitet.
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
für eine natürliche Person:• Personalausweis oder Pass
• Anschrift sowie Verwendungszweck des Empfängers des Auszuges
für eine juristische Person:• aktueller Auszug aus dem Handelsregister
• Anschrift sowie Verwendungszweck des Empfängers des Auszuges -
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