Datenschutzbeauftragter der Stadt Hofheim am Taunus
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Überblick
Datenschutz - Informationen
Gesetzeslage – Was bedeutet Datenschutz?
Grundlage des Datenschutzes ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das in Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (Schutz der Menschenwürde) verankert ist. Diese Grundrechte schützen die Privatsphäre der Menschen und garantieren das Recht des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten bestimmen zu können. Hierzu gehören Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse, wie z. B. die Anschrift, das Geburtsdatum, die Ausbildung, die Staatsangehörigkeit sowie den Beruf und Arbeitgeber. Man spricht in diesem Zusammenhang von personenbezogenen Daten. Behörden, private Unternehmen, Kirchen und Vereine dürfen personenbezogene Daten nur dann verwenden, wenn die Verarbeitung aufgrund einer Rechtsvorschrift (z.B. Gesetz) erfolgt oder wenn der Betroffene, dessen Daten verarbeitet werden sollen, seine Einwilligung gegeben hat. Durch die Stadtverwaltung werden vielfältige personenbezogene Daten verwaltet, z. B. Meldedaten über alle in Hofheim am Taunus angemeldeten Einwohner, Daten der Wohngeldberechtigten, Daten von Kraftfahrzeughaltern, Pass- und Ausweisdaten, Daten der Grundstückseigentümer und Gebührenpflichtigen sowie Daten über die hier wohnenden Ausländerinnen und Ausländer.
Es besteht die Verpflichtung, bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten die geltenden Datenschutzvorschriften zu beachten. In den Rechtsvorschriften ist geregelt,
- welche personenbezogenen Daten erhoben werden können,
- an wen Daten weitergegeben werden dürfen,
- wie sie zu verarbeiten sind und
- wie lange Dateien und Unterlagen mit personenbezogenen Daten aufbewahrt werden.
Einzelne Regelungen hierzu können sehr konkret und detailliert in speziellen Rechtsvorschriften normiert sein, andere sind abstrakt und bedürfen der einzelfallbezogenen Auslegung.
So ist im Hessischen Meldegesetz geregelt, welche Angaben bei einem Zuzug nach Hofheim am Taunus oder bei einem Umzug innerhalb der Stadt dem Bürgerbüro als Meldebehörde zu machen sind und wie die Meldedaten weiterverarbeitet werden. Weitere spezielle Rechtsvorschriften sind z.B.
- das Sozialgesetzbuch,
- das Aufenthaltsgesetz und das Asylverfahrensgesetz,
- das Straßenverkehrsgesetz,
- das Personenstandsgesetz,
- die Abgabenordnung,
- die Gewerbeordnung,
- das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht aufgrund einer speziellen Rechtsvorschrift oder regelt diese den Datenschutz nicht abschließend, ist das Hessische Datenschutzgesetz (HDSG) anzuwenden. Der Gesetzestext kann unter der Internetadresse des Hessischen Datenschutzbeauftragten abgerufen werden. Wenn die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht auf einer speziellen Rechtsvorschrift oder dem HDSG beruht, muss die Einwilligung des Betroffenen eingeholt werden.
Welche Datenschutzrechte können Sie geltend machen?
Nach § 8 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Auskunft, Akteneinsicht und Benachrichtigung über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (§ 18 HDSG).
- Überprüfung der rechtmäßigen Verarbeitung Ihrer Daten aufgrund vorgebrachter besonderer persönlicher Gründe (§ 7 Abs. 5 HDSG).
- Einsichtnahme in das Verfahrensverzeichnis der Stadtverwaltung, in dem alle automatisierten Verfahren erfasst sind (§ 6 Abs. 2 HDSG).
- Berichtigung, Sperrung oder Löschung gespeicherter Daten (§ 19 HDSG).
- Schadensersatz bei unzulässiger oder unrichtiger automatisierter Verarbeitung von personenbezogenen Daten (§ 20 HDSG).
- Anrufung des Hessischen Datenschutzbeauftragten (§ 28 HDSG).
Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht durch das HDSG sondern durch spezielle Rechtsvorschriften geregelt wird, ergeben sich Ihre Datenschutzrechte aus diesen Rechtsgrundlagen (z.B. dem SGB X).
Sie haben ein Anliegen oder Fragen im Zusammenhang mit dem Datenschutz?
- Konkrete Fragen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten können Sie an das verantwortliche Team richten, das für die jeweilige Aufgabe zuständig ist.
- Sie können sich mit Ihren Fragen und Beschwerden auch an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung wenden.
- Wenn Sie annehmen, bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten in Ihren Rechten verletzt worden zu sein, können sich auch an den Hessischen Datenschutzbeauftragten wenden.
Kontaktdaten
Kontaktdaten Name Datenschutzbeauftragter der Stadt Hofheim am Taunus Telefon 06192 202-217 E-Mail-Adresse Datenschutzhofheimde Organisationseinheiten