Liegenschaften
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Überblick
Das Team Liegenschaften ist zuständig für
- verwaltungsmäßige Prüfung, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinde bei privaten Grundstückskaufverträgen besteht (§ 24 BauGB)
- die Durchführung von Bodenordnungsverfahren (z.B. Baulandumlegung)
- Veranlagung von Beiträgen (Straßenbau, Wasser, Abwasser).
- den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken
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Dienstleistungen
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Kontakt
Mitarbeiter/innen