Zisternenförderung für Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Mit dem 18.10.2023 tritt die Förderrichtlinie für Regenwassernutzungsanlagen in Kraft.
Im städtischen Haushalt stehen entsprechende Fördermittel bereit. Mit der Förderung soll vor allem der Verbrauch von hochwertigem Trinkwasser vermindert bzw. durch Regenwasser ersetzt werden. Weiterhin entlastet das Auffangen des Dachflächenwassers die Abwasseranlagen.
Auf Antrag kann der Bau einer Zisterne mit jeweils 50 € pro m³ gefördert werden. Dabei liegt die maximale Fördersumme bei 500 €.
Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel. Sofern diese aufgebraucht sind, können für das entsprechende Haushaltsjahr keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
Das wichtigste in Kürze:
- Gefördert werden kann der Ersteinbau einer Zisterne in Bestandsbauten. Die Zisterne muss dabei ein Fassungsvolumen von mindestens 3m³ haben.
- Die Förderung muss vor dem Beginn des Baus der Zisterne beantragt und bewilligt werden.
- Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle Angaben einschließlich Anlagen vollständig vorliegen. Die Bearbeitung erfolgt dabei in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge.
- Nach der Bewilligung muss der Bau binnen eines Jahres abgeschlossen werden.
- Der Abschluss der Baumaßnahme ist den Stadtwerken unaufgefordert unter Nachweis der Gesamtkosten anzuzeigen. Erst dann kann die Fördersumme ausgezahlt werden.
- Das Förderprogramm ist eine freiwillige Leistung der Kreisstadt Hofheim am Taunus. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses besteht nicht.