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Informationen zur Rückstausicherung

Informationen zur Rückstausicherung

Bei starken Regenereignissen kann es kurzfristig zur hydraulischen
Überlastung des öffentlichen Kanalnetzes kommen. Was Sie technisch gegen das Eindringen von Abwasser in ihre Kellerräume unternehmen können, wird im Weiteren erklärt.

Wodurch kommt es zum Rückstau im Kanalnetz?

Das öffentliche Kanalnetz ist nicht darauf ausgerichtet, dass es jeden Starkregen vollständig aufnehmen und abführen kann. Möchte man zumindest theoretisch die Regenabflüsse aufnehmen, so müssten die Rohrleitungen der Kanalisation „überdimensioniert“ werden. Dies hätte zur Folge, dass die Bürger mit hohen Abwasserbeseitigungskosten belastet werden. Daher werden die Kanäle aus wirtschaftlichen und technischen Gründen auf ein mittleres Regenereignis ausgelegt, was rein statistisch alle 3 bis 5 Jahre einmal vorkommen kann.

Deshalb wird bei starken Regenfällen ein definierter, kurzzeitiger Aufstau des Abwassers im Kanalnetz bewusst in Kauf genommen. Der entstehende Rückstau kann sich dann auch auf die Anlagen der Grundstücksentwässerung auswirken. Das Auftreten von Rückstau im Kanalnetz ist deshalb kein Planungsfehler.
In Zukunft werden die Starkregenereignisse wahrscheinlich zunehmen, so dass es öfter zu einem Rückstau im Kanalnetz kommen wird. Meteorologen sehen als Grund hierfür die Erderwärmung, die in den kommenden Jahrzehnten weiter zunehmen wird.

Wie kann ich mein Haus gegenüber Rückstau schützen?

Nach der Entwässerungssatzung der Stadtwerke Hofheim ist der Bürger verpflichtet, eine Rückstausicherung nach den Vorgaben der DIN EN 12056 einzubauen und ordnungsgemäß zu betreiben, d.h. nach jedem Rückstauereignis zu warten. Der Einbau und Betrieb ist in der DIN EN 13564-1 und DIN 1986-100 geregelt. 

Die Bürger haben eigenverantwortlich alle Ablaufstellen, die sich unterhalb der Rückstauebene befinden, gegen Rückstau zu sichern. Als Rückstauebene gilt die Oberkante der Schachtabdeckung im öffentlichen Kanal. Folgende Anlagen sind gegen Rückstau zu sichern:
• Bodenabläufe, auch im Bereich des Kellergangs,
• WC-Anlagen, Duschen und Waschtische,
• Notüberläufe von Heizungsanlagen mit Einlauftrichter,
• Waschmaschinen.

Für Schmutzwasser (fäkalienhaltiges Abwasser) sind automatisch arbeitende Hebeanlagen oder Rückstauverschlüsse einzusetzen. Der Betrieb einer Abwasserhebeanlage mit Rückstauschleife über die Rückstauebene stellt den sichersten Schutz dar. Sie pumpt auch bei Rückstau Abwasser in die öffentliche Kanalisation. Die Hausentwässerung bleibt weiterhin in vollem Umfang betriebsfähig.

Wartung

Die Rückstausicherungsanlagen sind regelmäßig zu warten. Die Wartungsintervalle sind den jeweiligen Betriebsanleitungen sowie der DIN zu entnehmen:
• Abwasserhebeanlagen müssen bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern mindestens 2 Mal im Jahr und bei Anlagen in Einfamilienhäusern mindestens 1 Mal im Jahr gewartet werden.
• Rückstauverschlüsse für fäkalienhaltiges Abwasser sollten durch einen Fachbetrieb mindestens 2 Mal im Jahr gewartet werden.

Wer haftet im Schadensfall?

Da der Rückstau ursächlich im öffentlichen Kanalnetz entsteht, wird die Kommune als Betreiber des Kanalnetzes häufig für die Folgen des Rückstaus verantwortlich gemacht.
Da aber die Stadtwerke Hofheim nach ihrer Entwässerungssatzung (§ 6, Abs. 4) ausdrücklich eine Rückstausicherung für alle Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene fordern, ist eine Haftung nach § 2 HaftpflG oder die Amtshaftung nach Artikel 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB ausgeschlossen.
Auch nach § 18b Wasserhaushaltsgesetz, der den Bau und Betrieb einer Abwasseranlage nach den „allgemein anerkannten Regeln der Technik" vorschreibt, kann ein erhebliches Selbstverschulden des Grundstückseigentümers bei mangelhafter Wartung hergeleitet werden.

Die Rechtsprechung sagt daher: „Der Grundstückseigentümer haftet bei nicht vorhandener oder geeigneter Rückstausicherung für alle Rückstauschäden selber" (OLG Celle, 14. Zivilsenat Typ, AZ: Urteil, 14 U 3/04 Datum: 08.07.2004).

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