Stadtwerke

Trinkwasser Notfall - Rufnummer 06192 / 9931-80 oder 0151 / 14649005

Stadtentwässerung Notfall - Rufnummer 06192 / 9931-81 oder 0151 / 14649010

Stadtwerke Hofheim am Taunus

Betriebszweig Stadtentwässerung

Ahornsstraße 3

65719 Hofheim am Taunus

06192 / 99 31 - 0

06192 / 99 31 - 99 (Techn. Bereich)

06192 / 99 31 - 98 (Kaufm. Bereich)
 

Bankverbindung:

Taunus-Sparkasse (BLZ 512 500 00) Kto.-Nr. 220 66 33

IBAN DE95 5125 0000 0002 2066 33, BIC HELADEF1TSK
 

Sprechzeiten:

Montag – Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr
zusätzlich: Dienstag 16:00 – 18:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung

Alle Maßnahmen zur Beschaffung, Aufbereitung, Speicherung, Zuführung und Verteilung von Trink- und Brauchwasser durchzuführen ist die Aufgabe des Betriebszweiges Wasserversorgung.

Als Wasserversorgungssystem wird die Gesamtheit der Speicher, Pumpen, Rohrleitungen und Anlagen bezeichnet, die für die Bereitstellung von Trinkwasser in gewünschter Menge und Beschaffenheit für die verschiedenen Verbraucher benötigt werden.

Sie können sich unter der Rubrik Trinkwasseranalysen über die ermittelten Trinkwasserdaten in Ihrer Umgebung informieren. Einfach die jeweilige Straße eingeben. Sie bekommen dann eine Auswahl an ermittelten Daten geliefert.

Die Kreisstadt Hofheim am Taunus betreibt in Erfüllung ihrer Pflicht zur Abwasserbeseitigung Abwasseranlagen als öffentliche Einrichtung.

Art, Lage und Umfang der öffentlichen Einrichtung sowie den Zeitpunkt ihrer Herstellung, Erweiterung, Erneuerung, Änderung, Sanierung oder Beseitigung bestimmen die Stadtwerke im Rahmen der Abwasserbeseitigungspflicht.

Vertragsbestimmungen “Auftragnehmer” der Kreisstadt Hofheim am Taunus. Diese gelten nur für Bestellungen.
 

  1. Auftragsbestätigung Die Auftragsbestätigung ist mit Preis- und Lieferzeitangabe unverzüglich an den Besteller zurückzusenden, insbesondere bei abweichenden Daten.
     
  2. Lieferfrist Die bestellten Waren müssen an den vorgeschriebenen Liefertagen bei der angegebenen Empfangsstelle eingegangen sein.
     
  3. Lieferung und Versand Lieferung und Versand haben auf Kosten und Gefahr des Lieferers an die angegebene Empfangsstelle zu erfolgen.
     
  4. Lieferschein Alle Lieferungen sind entsprechend ausgefüllt Lieferscheine anzufügen. Vom Empfänger quittiert, sind sie der Rechnung beizulegen oder beim Empfänger zu belassen.
     
  5. Rechnungsstellung Die Lieferantenrechnungen sind in zweifacher Ausfertigung beim Bestellenden einzureichen; die Bestellnummer und die Auftragsnummer sind unbedingt anzugeben.
     
  6. Zahlung Die Zahlung erfolgt nach vollständiger Leistung und nach Eingang der Rechnung.
     
  7. Zahlungsbedingungen Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung 2 v. H. Nachlass.
     
  8. Zahlungsverzögerungen Zahlungsverzögerungen infolge unvollständig ausgefüllter Rechnungen oder fehlender zur Rechnungsprüfung notwendiger Unterlagen wie Lieferscheine usw. fallen dem Rechnungssteller zur Last. Als Rechnungsdatum gilt der Tag des Rechnungseingangs.
     
  9. Mängelrüge und Ersatz Leistungsbeschreibungen und Vorschriften des Bestellers über Maße, Güte, Ausführungsform usw. sind zur Vermeidung von Mängelrügen bzw. Ersatzlieferungen genau einzuhalten.
     
  10. Versicherungskosten Versicherungskosten werden vom Besteller nicht übernommen.
     
  11. Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort ist Hofheim am Taunus; Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
     
  12. Abtretung Abtretungen von Forderungen gegen die Stadt Hofheim am Taunus sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen sind bei der Stadtkasse zu beantragen.

Ein Angebot für Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Hofheim am Taunus

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen gemäß der Richtlinie zur Förderung von Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) für Bestandsbauten für Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Hofheim am Taunus

Mit dem 18.10.2023 tritt die Förderrichtlinie für Regenwassernutzungsanlagen in Kraft.

Im städtischen Haushalt stehen entsprechende Fördermittel bereit. Mit der Förderung soll vor allem der Verbrauch von hochwertigem Trinkwasser vermindert bzw. durch Regenwasser ersetzt werden. Weiterhin entlastet das Auffangen des Dachflächenwassers die Abwasseranlagen.

Auf Antrag kann der Bau einer Zisterne mit jeweils 50 € pro m³ gefördert werden. Dabei liegt die maximale Fördersumme bei 500 €.

Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel. Sofern diese aufgebraucht sind, können für das entsprechende Haushaltsjahr keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.

Das wichtigste in Kürze:

  • Gefördert werden kann der Ersteinbau einer Zisterne in Bestandsbauten. Die Zisterne muss dabei ein Fassungsvolumen von mindestens 3m³ haben.
     
  • Die Förderung muss vor dem Beginn des Baus der Zisterne beantragt und bewilligt werden.
     
  • Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle Angaben einschließlich Anlagen vollständig vorliegen. Die Bearbeitung erfolgt dabei in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge.
     
  • Nach der Bewilligung muss der Bau binnen eines Jahres abgeschlossen werden.
     
  • Der Abschluss der Baumaßnahme ist den Stadtwerken unaufgefordert unter Nachweis der Gesamtkosten anzuzeigen. Erst dann kann die Fördersumme ausgezahlt werden.
     
  • Das Förderprogramm ist eine freiwillige Leistung der Kreisstadt Hofheim am Taunus. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses besteht nicht.