Sprungmarken
Sie befinden sich hier
Startseite
Rathaus
Politik
Wahlen
Landtagswahl 2023

Landtagswahl 2023

Die Landesregierung hat den Wahltag auf den 8. Oktober 2023 festgelegt. Die Kreisstadt Hofheim am Taunus gehört zum Wahlkreis 33 - Main-Taunus II.

Schulungsunterlagen für Urnenwahlbezirke

Schulungsunterlagen für Briefwahlbezirke

Onlinewahlschulung - Termine

Die ersten Wahlschulungen starten am Montag, 25. September 2023. Die Einladungslinks werden hier rechtzeitig veröffentlicht. 

Die Landtagswahl

Der Hessische Landtag besteht aus 110 Abgeordneten, die nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt werden; d.h. 55 Abgeordnete werden im Wahlkreis (Hofheim gehört zu dem Wahlkreis 33 Main-Taunus II) und 55 Abgeordnete aus Landeslisten gewählt. Die Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen, eine "Wahlkreisstimme" für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine "Landesstimme" für die Wahl einer Landesliste. Es besteht keine Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben. Wird nur die Wahlkreisstimme oder nur die Landesstimme abgegeben, gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig. Wichtig ist, dass Sie jeweils nur eine Stimme in der rechten und eine Stimme in der linken Spalte abgeben. Alles andere macht den Stimmzettel ungültig.

Nach dem Ergebnis der Landtagswahl am 28. Oktober 2018 hat sich der Landtag in der am 18. Januar 2019 begonnenen Wahlperiode aufgrund von Überhang- und Ausgleichmandaten um 27 Sitze auf 137 vergrößert. Die Sitze verteilen sich folgendermaßen:

  • CDU 40 Sitze
  • SPD 29 Sitze
  • GRÜNE 29 Sitze
  • AfD 19 Sitze
  • FDP 11 Sitze
  • DIE LINKE 9 Sitze

Die Wahlperiode des Hessischen Landtags beträgt fünf Jahre. Die 20. Wahlperiode hat am 18. Januar 2019 begonnen und endet mit Ablauf des 17. Januar 2024. Der nächste Landtag muss vor Ablauf der Wahlperiode gewählt werden. Der Wahltermin wird durch die Landesregierung bestimmt.

Wichtiges zur Landtagswahl in Hessen in Leichter Sprache

Was ist der Landtag? Wo finde ich Infos zur Wahl? Und wie geht wählen? Hessenschau beantwortet Fragen zur Hessen-Wahl in Leichter Sprache.

Wahlbroschüre Hessen. Einfach wählen …“ in Leichter Sprache

Der Landeswahlleiter für Hessen, Dr. Wilhelm Kanther, und die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, Rika Esser, haben die "Wahlbroschüre Hessen. Einfach wählen ..." in Leichter Sprache herausgegeben.

In dieser Wahlbroschüre erfahren Sie, worum es bei der Landtagswahl geht, wer wählen darf und wie die Landtagswahl abläuft. Zudem wird erläutert, wie Sie im Wahllokal oder per Briefwahl Ihre Stimmen abgeben können.

21 Landeslisten zur Landtagswahl 2023 zugelassen.

Der Landeswahlausschuss hat am 18.08.2023 über die Zulassung der Landeslisten für die Landtagswahl am 8. Oktober 2023 in Hessen entschieden und 21 von 22 eingereichten Listen zugelassen. Weitere Informationen erhalten Sie auf folgender Seite:

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind nach Rechtsgrundlage: § 2 Landtagswahlgesetz

alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag in Hessen ihren Hauptwohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben. 

Um ihr Wahlrecht ausüben zu können, müssen die Wahlberechtigten in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.

Ausführliche Informationen zur Landtagswahl finden Sie auf der Seite 

Wahlschein bzw. Beantragung von Briefwahlunterlagen

Wer am Wahltag verhindert ist, in seinem Wahllokal an der Urnenwahl teilzunehmen, kann einen Wahlschein und gleichzeitig Briefwahlunterlagen beantragen. Mit dem Wahlschein können Sie durch Briefwahl wählen oder auch am Wahltag Ihre Stimme in einem beliebigen Wahlbezirk des Main-Taunus-Kreises abgeben. 

Den Wahlschein bzw. die Briefwahlunterlagen beantragen Sie beim Wahlamt unter den nachfolgenden Kontaktdaten

  • mit der Wahlbenachrichtigung, bei der auf der Rückseite ein Antragsformular vorgedruckt ist

           oder

  • mit einem formlosen schriftlichen Antrag per Brief, Postkarte, Telegramm, Telefax oder E-Mail unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatum und Anschrift.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift als Ihren Hauptwohnsitz gesendet werden sollen, müssen Sie auch diese Anschrift angeben. Wir versenden Briefwahlunterlagen auch ins Ausland, können aber keine Garantie für die Postlaufzeiten übernehmen.

Ab dem 41. Tag vor der Wahl, das heißt ab 28.08.2023, ist es möglich, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen direkt hier zu beantragen. 

Bitte beachten Sie bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen die Postlaufzeiten und die Bearbeitungszeit Ihres Antrages. Bis zum 2. Tag vor der Wahl, das heißt, bis zum 06.10.2023, 13:00 Uhr, können Sie im Briefwahlbüro einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Die roten Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr im Rathaus-Briefkasten eingegangen sein.

Gerne können Sie den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Briefwahlbüro abholen. Dafür sollten Sie sich amtlich ausweisen können. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann direkt ausgehändigt und Sie können, sofern Sie möchten, bereits an Ort und Stelle in einer Wahlkabine die Wahlentscheidung treffen und den roten Wahlbrief in eine Wahlurne werfen.

Wer eine schriftliche Vollmacht besitzt, kann auch für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen.

Wahlberechtigte, die wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr zu beantragen. Daher hat das Wahlamt auch am Wahltag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und am Samstag vor der Wahl von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.

Briefwahlbüro zur Landtagswahl 2023:
Elisabethenstraße 3, 65719 Hofheim am Taunus

Informationen zur Briefwahl

Wahlberechtige Personen können anstatt an der Urnenwahl teilzunehmen, ihre Stimmen auch per Brief abgeben. Briefwählerinnen und -wähler können den Wahlbrief mit Stimmzettel und unter­schriebenem Wahlschein entweder dem Wahlamt übersenden oder sie geben die Unterlagen per­sönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ab.

Die Briefwahl ist ab dem 28.08.2023 möglich. Das Briefwahl-Büro befindet sich in der alten Bücherei in der Elisabethenstraße 3 gegenüber des Rathauses.

Öffnungszeiten sind:

Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr,
zusätzlich Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
Samstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Informationen für neu Zugezogene und für Wegziehende

Wahlberechtigt ist nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Bei der Aufstellung des Wählerverzeichnisses können nur Personen berücksichtigt werden, die bei einer Meldebehörde in Hessen gemeldet sind. Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis von Amts wegen ist der 27. August 2023 (42. Tage vor der Wahl).

Umzug innerhalb Hessens

  • Umzug in eine andere Gemeinde und Ummeldung bis zum 27. August 2023 (42. Tage vor der Wahl)
    Die Eintragung in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes erfolgt von Amts wegen. Das Wahlrecht wird am neuen Wohnort ausgeübt.

  • Umzug und Ummeldung in der Zeit vom 28. August bis zum 17. September 2023 (41. bis 21. Tag vor der Wahl)
    Die wahlberechtigte Person bleibt in dem Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde eingetragen. Die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes erfolgt nur auf Antrag. In diesem Fall wird die Person aus dem Wählverzeichnis der Fortzugsgemeinde gestrichen.

  • Umzug und Ummeldung ab dem 18. September 2023 (nach dem 21. Tag vor der Wahl)
    Umziehende verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes. Das Wahlrecht muss am alten Wohnort ausgeübt werden.

Wegzug aus Hessen

Die wahlberechtigte Person verliert das Wahlrecht, weil sie nicht mehr in Hessen wohnt.

Zuzug nach Hessen

Nach Hessen Zugezogene erhalten ihr Wahlrecht erst, wenn sie seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz in Hessen haben.

Kontakt

Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus

Wahlamt
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
E-Mail: wahlenhofheimde
Tel.: (06192) 202-494

Suche

Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Seite Cookies verwendet.

Mehr Infos