Bürgerbüro nimmt Erklärungen zum Kirchenaustritt entgegen
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Zuständigkeit für das Verfahren des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (KRWAG) zum 1. März 2017, das der Hessische Landtag beschloss, werden die Erklärungen des Kirchenaustritts nicht mehr von den Amtsgerichten, sondern von den Kommunen entgegen genommen.
Ziel der Gesetzesänderung war ein vereinfachtes Verfahren, das gewährleistet, dass die Daten zum Kirchenaustritt zeitnah das Bundeszentralamt für Steuern erreichen. Die geänderten Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) werden umgehend den Arbeitgebern zum Abruf bereitgestellt, so dass der Kirchensteuerabzug rechtzeitig eingestellt werden kann.
In Hofheim am Taunus nimmt das Bürgerbüro die Erklärungen entgegen.
Für den Kirchenaustritt ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Der Austritt kann von der austretenden Person erklärt werden, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist.
Für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und für nicht volljährige Geschäftsunfähige kann die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter, der oder dem die Personensorge zusteht, den Austritt erklären. Ein Vormund oder eine Pflegerin oder ein Pfleger bedarf dazu der Genehmigung des Familiengerichts. Hat ein Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann der Austritt nur mit seiner Zustimmung erklärt werden.
Die Kirchenaustrittserklärung ist im Bürgerbüro zu unterschreiben. Die Verwaltungsgebühr beträgt 30 Euro. Die Austrittsbescheinigung wird unmittelbar nach der Änderung des Melderegisters und der Datenübermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern ausgehändigt.
Für die Bürgerinnen und Bürger ist es eine weitere Serviceleistung des Bürgerbüros, die sie vor Ort und bei erweiterten Sprechzeiten erledigen können und sicherlich begrüßen.
Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind:
- Montag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr
- Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
- Freitag zusätzlich von 14:00 bis 16:00 Uhr
- Samstag von 9:00 bis 12:00 Uhr