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Vorderheide II: Stadt Hofheim leitet weitere Schritte ein

HOFHEIM Die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel im Normenkontrollverfahren zum Bebauungsplan Vorderheide II liegt seit Mitte Februar vor. Nach eingehender Prüfung und Beratung mit dem Rechtsbeistand im Magistrat wird die Stadt Hofheim nun eine Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision beim Hessischen Verwaltungsgerichthof einreichen. Über diese wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Wie bereits im Jahr 2011 nutzt der Magistrat damit erneut diese weitere Möglichkeit, um Rechtsmittel einzulegen.
Grund für diese Entscheidung ist das Ziel, Schaden und Haftungsansprüche von der Stadt Hofheim abzuhalten bzw. abzuwenden. Gleichzeitig geht es darum, die Haftungsansprüche der Stadt Hofheim gegenüber Dritten zu wahren. Der Rechtsbeistand der Stadt erachtet die Erfolgsaussichten für realistisch. Diese sind insbesondere durch die Schwerpunktsetzung der Begründung des Urteils auf ein faktisches Vogelschutzgebiet gegeben.

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