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Bürgerstiftung Hofheim

Bürgerstiftung Hofheim

Am 28. September 2010 wurde die „Bürgerstiftung Hofheim“ formell „aus der Taufe gehoben“ und hat seither zahlreiche Projekte unterstützt. Der damalige Stadtverordnetenvorsteher Wolfgang Vater und die damalige Bürgermeisterin Gisela Stang als Mitglieder des Stiftungsvorstandes sowie Axel Warnecke, Vorstandsmitglied der Taunus Sparkasse und Vorsitzender des Stiftungskuratoriums, unterzeichneten seinerzeit die Gründungsurkunde und setzten damit auch die Satzung in Kraft.

Im Jahr 2009 bot eine ungenannt bleiben wollende ältere Hofheimer Bürgerin der Stadt 200.000 Euro an, welche damit die Gründung dieser Stiftung anschob. Die Stiftung legt ihren Schwerpunkt auf die Förderung der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, aber um Zustiftungen zu ermöglichen, wurde in der Satzung der Zweck der Stiftung breit gefächert.

Das Stiftungsmanagement läuft unter dem Dach der Taunus Sparkasse. Die „Bürgerstiftung Hofheim“ ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger und engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen und kann bereits über den Grundstock der Stifterin verfügen. Die Stiftung will dem Gemeinwohl dienen, das Gemeinwesen in Hofheim stärken und Kräfte der Innovation mobilisieren und zugleich möchte die Bürgerstiftung weitere Bürger dazu anregen, sich durch Zuwendungen an der Stiftung zu beteiligen und bei der eigenverantwortlichen Bewältigung gesellschaftlicher Aufgaben in Hofheim mitzuwirken.

 Zweck der Stiftung ist die Förderung
• der Kinder- Jugend- und Altenhilfe,
• der Ausbildung von Jugendlichen
• von besonderen Begabungen von Kindern und Jugendlichen aus den Bereichen Musik, Kunst, Wissenschaft und Sport
• der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
• von Kultur, Kunst und Denkmalpflege
• von Umwelt- und Naturschutz und Landschaftspflege,
• des traditionellen Brauchtums
• der Heimatpflege,
• der öffentlichen Gesundheitspflege,
• des Wohlfahrtswesens
• des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke in Hofheim und seinen Stadtteilen.

Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb Hofheims gefördert werden, sofern eine Verbindung zu Hofheim besteht. Da die Ausgaben für die Stiftungszwecke nicht das Vermögen der Stiftung angreifen dürfen, sondern lediglich durch die jeweiligen Erträge finanziert werden müssen, werden für die übrigen Stiftungszwecke noch Zustiftungen als Grundstock gesucht. Damit aus der Zustiftung überhaupt Fördermittel für einen bestimmten Zweck generiert werden können, sollte eine solche „zweckgebundene“ Zustiftung jedoch mindestens 25.000 € betragen.

Darüber hinaus können auch kleine Beträge helfen die Stiftungsziele zu erreichen. Soweit keine abweichende Bestimmung festlegt wird, werden Zuwendungen ab einem Betrag in Höhe von 200 € dem Grundstock der Bürgerstiftung Hofheim zugebucht. Zuwendungen von bis zu 200 € werden als Spende behandelt und zeitnah einem dem Stiftungszweck entsprechenden Vorhaben zugeführt. Damit besteht auch die Möglichkeit, mit kleineren Projektspenden einzelne Stiftungszwecke gezielt zu fördern.

Die ersten 4 Projekte sollen schon mal die große Spannbreite innerhalb der Stiftungsmöglichkeiten aufzeigen. Mit dem elektronischen Musikinstrument ReacTable erfolgt eine Erweiterung musikpädagogischer Angebote im Haus der Jugend, bei dem People’s Theater geht es um Förderung der Selbst- und Sozialkompetenzen als Präventionsprojekt für Kinder und Jugendliche. Die dritte Zielgruppe möchte allein Erziehende - und sozial schwache Familien im Rahmen von Bildungs- und Erziehungsurlaub helfen, die Eltern- beziehungsweise Erziehungskompetenz zu stärken. Im Programm für eine demenzfreundlichen Kommune sollen Berufs- oder Personengruppen erreicht werden, die im privaten oder beruflichen Kontext Menschen mit Demenz und deren Angehörigen begegnen. Mit dieser Bandbreite soll auch deutlich gemacht werden, dass sich hier nahezu jeder engagieren und damit dazu beitragen kann, dass der Gemeinschaftssinn in Hofheim gestärkt und gefördert wird und das Engagement hier nicht nur ‚vom Staat’ ausgeübt werden kann.

In diesem Sinne will die Bürgerstiftung den Gemeinschaftssinn und die Mitverantwortung der Bürger in Hofheim stärken, denn die Stiftung darf keine Aufgaben übernehmen, die zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Stadt Hofheim gehören.

Die „Bürgerstiftung Hofheim“ freut sich über Spenden und Zuwendungen, die unter nachstehender Bankverbindung der Stiftergemeinschaft bei der Taunus Sparkasse eingezahlt werden können:

IBAN: DE70 5125 0000 0001 0008 88
BIC:  HELADEF1TSK
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Hofheim

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