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Präventionsrat
Geschäftsordnung

Geschäftsordnung

Präambel

In Kenntnis,

  • dass das gesellschaftliche Problem sozial abweichenden Handelns mit der
    Tendenz hin zur Kriminalität nicht nur durch Repressalien allein bewältigt werden kann,
  • dass die Vielfalt und Bündelung der Problemursachen in der Kreisstadt
    Hofheim am Taunus zu einer die persönliche Lebensentfaltung
    beeinträchtigenden Situation für betroffene Bürgerinnen und Bürger führen kann,
  • dass diese Entwicklung das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung
    beeinträchtigen kann,
  • dass hierdurch das Gemeinwesen in unserer Stadt, das Wirtschaftsleben und
    die soziale Kommunikation beeinträchtigt werden kann,
  • dass die hierfür verantwortlichen Ursachen vielfach der Prävention
    zugängliche Bereiche darstellen,

hat die Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat der Kreisstadt Hofheim am
Taunus empfohlen, im Rahmen eines Präventionsrates gemeinsam mit Vertretern
gesellschaftlich relevanter Gruppen darauf hinzuarbeiten,

  • Rechtsbrüche zu reduzieren
  • ein positives Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu erzeugen
  • einen möglichst rationalen Umgang mit Kriminalität zu erreichen.

Seit 1998 nimmt der Präventionsrat der Kreisstadt Hofheim in diesem Sinne seine Aufgaben wahr.

Als Grundlage für die Erledigung der Geschäfte erhält der Präventionsrat der
Kreisstadt Hofheim am Taunus folgende

GESCHÄFTSORDNUNG

§ 1 - Mitgliedschaft

Der Präventionsrat Hofheim am Taunus besteht aus dem Ersten Stadtrat als
Dezernent für den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie
Vertreterinnen/Vertretern folgender Gruppen und Institutionen:

  • Polizei
  • Stadtverwaltung - Ordnungsbehörde, Team Jugendarbeit -
  • Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe
  • Ortsvorsteher/in Kernstadt
  • Schulleitungen von Hofheimer weiter führenden Schulen
  • Rat christlicher Gemeinden Hofheim
  • Vereinsring Hofheim
  • Seniorenbeirat
  • Verein Frauen helfen Frauen
  • Verein Industrie, Handel, Handwerk Hofheim
  • Main-Taunus-Kreis - Amt für Jugend, Schulen und Sport -
  • Ausländerbeirat
  • Quartiersmanagement Soziale Stadt
  • DITIB (Türkisch-Islamische Gemeinde zu Hofheim e.V.)
  • sonstige fachkundige Bürgerinnen und Bürger

Der Präventionsrat tagt unter dem Vorsitz des Ersten Stadtrates.

Er zieht themenbezogen Behörden und andere Institutionen beratend hinzu.

Die Geschäfte des Präventionsrates werden von einer Geschäftsstelle
wahrgenommen, die beim Magistrat der Stadt Hofheim am Taunus angesiedelt ist.

Über die Aufnahme weiterer Institutionen und fachkundiger Bürgerinnen und Bürger
entscheidet der Präventionsrat in eigener Verantwortung.

§ 2 - Aufgaben und Inhalte

Der Präventionsrat hat die Aufgabe, negative gesellschaftliche Entwicklungen zu erkennen und ihnen entgegen zu wirken. Darüber hinaus hat er die Aufgabe, wirkungsvolle Ansätze zur Vorbeugung und Verhütung von Straftaten zu entwickeln und diese in Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen und staatlichen Kräften umzusetzen.

Auf der Grundlage bisheriger Erkenntnisse ergeben sich beispielhaft folgende Problemfelder, die auf kriminal- und sozial-präventive Lösungsmöglichkeiten untersucht werden sollen:

I. Schutz vor Alltagskriminalität

  • Präventionsmöglichkeiten
  • Technische Beratung
  • Alkoholmissbrauch

II. Städtebau und Sicherheit

  • Gestaltung öffentlicher Straßen und Plätze
  • Sozialstruktur und Wohnumfeld

III. Aggression und Gewalt

  • Gewalt im öffentlichen Raum
  • Gewalt im häuslichen Bereich

Bildungsferne und die damit häufig einhergehende wirtschaftliche Unsicherheit kann ein gewichtiger Faktor in der Ausbildung gewalttätigen und kriminellen Verhaltens sein. Der Präventionsrat fördert deshalb insbesondere bei jungen Menschen jene Formen außerschulischer Bildungsarbeit, die den Erwerb von sozialen und emotionalen Kompetenzen ermöglicht. Damit werden die persönlichen Fertigkeiten zum Erwerb schulischer Kompetenzen gestärkt, um mit verbesserten Chancen später ins Berufsleben einsteigen zu können.

§ 3 - Arbeitskreise

Arbeitskreise und Arbeitsgemeinschaften auf dem Gebiet der Prävention mit Beteiligung der Stadt Hofheim am Taunus werden beratend in die Arbeit des Präventionsrates eingebunden. Sie erarbeiten Programme sowie Lösungskonzepte und halten Verbindung zu Behörden, Betrieben und anderen, auf dem Gebiet der Prävention arbeitenden gesellschaftlichen Gruppen.

§ 4 - Vernetzung

Der Präventionsrat versteht sich als ein Netzwerk gesellschaftlich relevanter Institutionen in Hofheim. Diese Netzwerkarbeit soll der Grundstein flexibler, wirksamer und unmittelbarer Präventionsarbeit sein. Über die Stadtgrenzen hinaus arbeitet der Präventionsrat eng mit anderen Präventionsräten im Main-Taunus-Kreis, dem Präventionsrat des Main-Taunus- Kreises und dem Landespräventionsrat zusammen.

Hofheim am Taunus, 20.05.2011

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