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Aktuelle Planungen / Bauprojekte
Bürgerbeteiligung bei Bebauungsplanverfahren und sonstigen Verfahren

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden bei Bebauungsplanverfahren und sonstigen Verfahren: Aktuelle Offenlagen

In der frühzeitigen bzw. der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Baugesetzbuch im Rahmen von Bebauungsplanverfahren besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Zudem werden in der Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Baugesetzbuch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch gesondertes Anschreiben ebenfalls um Stellungnahme gebeten und über die öffentliche Auslegung informiert.

Hinweis:

Sofern Planunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (§3 Baugesetzbuch) zum Download zur Verfügung stehen, werden diese parallel und zusätzlich zur Auslegung im Rathaus (III. OG, Foyer) gemäß der jeweiligen amtlichen Bekanntmachung in der Hofheimer Zeitung angeboten.

Da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten werden können, sollte das Internet zur Einsichtnahme der Planunterlage vorrangig genutzt werden. Näheres kann der jeweiligen Amtlichen Bekanntmachung entnommen werden, die jeweils unten mit aufgeführt ist. 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 1 und frühzeitige Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 1 BauGB

Entwurf des  Bebauungsplans Nr. 150 "Rechenzentrum Marxheim" in Marxheim


Entwurf des  Bebauungsplans Nr. 20, 1. Änderung "Beiderseits der Gartenfeldstraße" in Langenhain

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 2 BauGB und förmliche Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 2 BauGB

Derzeit stehen keine Unterlagen zur förmlichen Öffentlichkeits- oder Behördenbeteiligung zur Verfügung.


Mitteilung der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

Unterlagen zur Feststellung von Überschwemmungsgebieten (Offenlegung im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt)

Überschwemmungsgebiet des Schwarzbachs mit Fischbach vom Zusammenfluss des Dattenbachs (Goldbachs) mit dem Daisbach bis zur Mündung in den Main in den Gemarkungen der Städte Eppstein, Kelkheim (Taunus), Hofheim am Taunus, der Gemeinde Kriftel sowie der Stadt Hattersheim am Main (Main-Taunus-Kreis)


Überschwemmungsgebietes des Daisbachs, mit Seelbach, Theißbach und Josbach von oberhalb der Lenzenmühle bis zum Zusammenfluss mit dem Dattenbach (Goldbach) in den Gemarkungen der Gemeinde Niedernhausen (Rheingau-Taunus-Kreis) sowie der Städte Eppstein und Hofheim am Taunus (Main-Taunus-Kreis)

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