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Wohnen

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen rund um´s Wohnen.

Wohngeld

Wohngeld ist eine Unterstützung des Staates für Bürger, die aufgrund eines zu geringen Einkommens ihre Wohnkosten nicht selbstständig decken können. Da Wohnen jedoch zu den Grundbedürfnissen des Menschen gehört, wurde von Seiten des Staates das Wohngeld entwickelt. Seitdem wird es in Form von Mietzuschuss (für Mieter von Wohnraum) oder Lastenzuschuss (für Eigentümer von Wohnraum) geleistet. Ein Rechtsanspruch auf Wohngeld besteht nur dann, wenn die Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes (WoGG) gegeben sind.
Seit Juli 2013 ist der Kreisausschuß des Main-Taunus-Kreises Bewilligungsstelle für Wohngeld. Weitere Informationen erhalten Sie unter nachstehendem Link.

Wohnberechtigungsbescheinigung

Eine Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) ist ein Dokument, das Sie berechtigt eine besonders günstige Wohnung zu mieten. Wichtige Voraussetzung ist, dass ihr jährliches Familieneinkommen nicht die Einkommensgrenze übersteigt.

Diese sind:
1 Personenhaushalt 16.351 €
2 Personenhaushalt 24.807 €
3 Personenhaushalt 30.446 €
4 Personenhaushalt 36.085 €
5 Personenhaushalt 41.724 €
6 Personenhaushalt 47.363 €
7 Personenhaushalt 53.002 €
8 Personenhaushalt 58.641 €
9 Personenhaushalt 64.280 €
10 Personenhaushalt 69.919 €

Jede weitere Person  5.639 €
weiterer Zuschlag pro Kind 650 €

Der Berechtigungsschein ist ein Jahr gültig.

Nach Ablauf kann ein Wiederholungsantrag gestellt werden.

Ukraine-Hilfe

Die Stadt sammelt Angebote von Vermietern für den oben genannten Personenkreis und unterstützt bei der Vermittlung von geeigneten Personen oder Familien für Ihr Objekt. Sofern Sie also Wohneigentum besitzen, welches aktuell nicht vermietet ist oder wenn der Auszug Ihrer aktuellen Mieter bevorsteht, kontaktieren Sie uns unter wohnraumhofheimde , wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihr Angebot zu besprechen.

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