Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
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https://www.frankfurt-main.ihk.de
IHK-Service-Center
Schillerstraße 11
60313 Frankfurt
Telefon: 069 2197-1280
Telefax: 069 2197-1424
Montag bis Freitag für Besucher:
9.00 – 16.00 Uhr
Telefonisch von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr)
Beglaubigungsstelle
Schillerstraße 11
60313 Frankfurt
Telefon: 069 2197-1213
Montag bis Freitag für Besucher:
8:00 – 16:00 Uhr
- Anerkennung von Schulungsveranstaltern zur Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen
- Ausbildereignungsprüfung Prüfung
- Ausbildungszeit Anrechnung beruflicher Vorbildung
- EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach der Berufsanerkennungsrichtlinie Ausstellung
- Elektronisches Ursprungszeugnis (EUZ)
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen
- Fachkundenachweis Straßenpersonenverkehr
- Fachkundenachweis Taxi- und Mietwagenverkehr
- Fachkundenachweis Waffenhandel
- Fachliche Stellungnahme der IHK für Existenzgründer Abgabe
- Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis
- Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater (ausländisch): Anzeige
- Finanzanlagenvermittler – Anzeige nach § 21 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
- Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG anerkennen lassen
- Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in nichthandwerklichen Gewerbeberufen Feststellung
- Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Güterkraftverkehr
- Prüfung Grundqualifikation für Berufskraftfahrer ablegen
- Prüfung beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer ablegen
- Prüfung für Gefahrgutbeauftragte Durchführung
- Sachverständige, öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Tätigkeit als Versicherungsberater Erlaubnis
- Umschulungsprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
- Unterrichtung oder Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe
- Verlängerte Ausbildungszeit oder Teilzeitausbildung beantragen
- Vermittlerregister (für Versicherungsvermittler und -berater sowie Finanzanlagenvermittler)
- Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes während der Berufsausbildung nach BBIG Abnahme