Nichtinvestive Maßnahmen für Einrichtungen der offenen Altenhilfe
Leistungsbeschreibung
Das Land Hessen gewährt Zuwendungen zur teilweisen Finanzierung von Einrichtungen der offenen Altenhilfe mit den Zielgruppen
Beratung von alten Menschen in Angelegenheiten des altengerechten Wohnens,
Maßnahmen der offenen Altenhilfe (z.B. Landesseniorenvertretung Hessen).
Die Maßnahmen können sowohl von Trägern eines Verbandes der Freien Wohlfahrtspflege oder eines privat-gewerblichen Verbandes, als auch von kommunalen Gebietskörperschaften sowie von gemeinnützigen Vereinen und anderen rechtsfähigen Trägern, wie zum Beispiel Genossenschaften, durchgeführt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Anträge sind beim Regierungspräsidium Gießen zu stellen.
Voraussetzungen
Maßnahmen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als Zuschuss genehmigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Projektantrag (Konzept) mit Kosten und Finanzierungsplan.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Maßnahmen unterliegen der Jährlichkeit des Haushalts.
Rechtsgrundlage
Fach- und Fördergrundsätze zur Förderung von Maßnahmen der offenen Altenhilfe, StAnz. Nr. 24 vom 17. Juni 2002.
Rechtsbehelf
Es handelt sich um eine freiwillige Förderung.
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat VI 62 - Sozial- und Förderangelegenheiten, Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390
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Postanschrift
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat VI 62 - Sozial- und Förderangelegenheiten, Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII
Postfach: 10 08 51
35338
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat VI 62 - Sozial- und Förderangelegenheiten, Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII
Neuen Bäue 2
35390
+49 641 303-0
(Zentrale)
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Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
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Fr. 08:00 - 15:00 Uhr