Freistellung wg. Akutpflege beim Arbeitgeber anmelden (unbezahlte Freistellung)
Leistungsbeschreibung
Wird ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig, so können Sie sich bis zu 10 Arbeitstage (unentgeltlich) freistellen lassen, um die pflegerische Versorgung zu organisieren.
Verfahrensablauf
- Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich Ihre Arbeitsverhinderung und die voraussichtliche Dauer mit.
- Legen Sie Ihrem Arbeitgeber auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung vor
An wen muss ich mich wenden?
Ihre(n) Arbeitgeber / Arbeitgeberin
Voraussetzungen
Sie sind
- Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer,
- in einer betrieblichen Berufsausbildung, oder
- wegen Ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen
(zu diesen gehören Sie zum Beispiel auch, wenn Sie in Heimarbeit beschäftigt sind).
Als nahe Angehörige gelten:
- Großeltern, Eltern, Schwiegereltern
- Ehegatten, Lebenspartner, Partner eine eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister
- Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder
- die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners
- Schwiegerkinder
- Enkelkinder
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auf Verlangen Ihres Arbeitgebers
- ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung
Welche Fristen muss ich beachten?
Dauer: Maximal 10 Tage
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
29.02.2012