Wahl zum Inklusionsbeirat
In Hofheim wird ein neuer Inklusionsbeirat gewählt. Der Hofheimer Inklusionsbeirat setzt sich für ein Zusammenleben ohne Barrieren mit dem Ziel des Abbaus physischer, kommunikativer und mentaler Barrieren (z.B. Vorurteile, Voreingenommenheit sowie überkommenes defizitäres Menschenbild von Menschen mit Behinderung) zur Erreichung einer vollständigen sozialen Partizipation in einer inklusiven Gesellschaft ein.
Die Mitarbeit in dem Inklusionsbeirat ist ehrenamtlich.
Die Wahl kurz Zusammengefasst:
- Die Wahl zum Inklusionsbeirat ist eine Briefwahl.
- Wenn Sie wählen gehen möchten, müssen Sie sich bei der Stadt als Wähler bis spätestens 22. August 2024 anmelden.
- Wenn Sie selbst gerne gewählt werden und Verantwortung übernehmen möchten, dann müssen Sie sich bei der Stadt bis spätestens 22. August 2024 selbst vorschlagen oder vorschlagen lassen.
- Ab 26. August 2024 werden die Briefwahlunterlagen an alle Wahlberechtigten, die sich zur Wahl angemeldet haben, verschickt. Die Briefwahlunterlagen müssen dann bis spätestens 29.09.2024 um 18:00 Uhr im Rathaus Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus eingegangen sein.
Es handelt sich bei der Wahl zum Inklusionsbeirat um eine Briefwahl. Alle Wahlberechtigten, die sich in das Wählerverzeichnis haben eintragen lassen, erhalten ab dem 26. August 2024 automatisch die Unterlagen per Post. Die Briefwahlunterlagen können unentgeltlich an die Stadt Hofheim zurückgesandt oder bis spätestens 29. September 2024, 18 Uhr, in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden.
Bis zum 29.09.2024 sind die Wahlberechtigten in Hofheim zur Stimmabgabe zur Wahl des Hofheimer Inklusionsbeirates aufgerufen.
Die Wahl erfolgt als Persönlichkeitswahl und nach § 5, Absatz 1 der o.g. Satzung schriftlich und ausschließlich in Form der Briefwahl.
Die Vertreterinnen und Vertreter werden in allgemeiner, freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt, die Wahlperiode beträgt 5 Jahre. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am 29.09.2024 um 18:00 Uhr im Rathaus Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus eingegangen sein.
Wahlberechtigt für die Wahl des „Hofheimer Inklusionsbeirates - für und mit Menschen mit Behinderung“ sind alle Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Hofheim am Taunus
denen nach § 2 SGB IX ein Grad der Behinderung zuerkannt wurde
die das 18. Lebensjahr am Wahltag (29.09.2024) vollendet haben
und die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten vor dem Wahltermin, d.h. seit dem 29.06.2024, in Hofheim am Taunus haben.
Menschen mit Behinderung, die zur Besorgung aller Angelegenheiten dauerhaft auf eine Assistenz angewiesen sind, können bei der Ausübung ihres uneingeschränkten Wahlrechts notwendige Unterstützungsleistungen ihrer Assistenz in Anspruch nehmen.
Alle Wahlberechtigten sind hiermit aufgefordert, sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Der Kreisstadt Hofheim liegen die Daten der potentiellen Wahlberechtigten nicht vor, da aus datenschutzrechtlichen Gründen die Weitergabe an die Kreisstadt Hofheim nicht zugelassen ist.
Es sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden und eine Kopie des Nachweises des Grades der Behinderung (Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Hessischen Amts für Versorgung und Soziales Wiesbaden) ohne Diagnose beizufügen.
Der Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis muss bis zum 22.08.2024, 18.00 Uhr bei der Kreisstadt Hofheim (Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus) vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben eingehen. Danach eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Übermittlung des Antrags auf elektronischem Weg ist nicht zulässig.
Die amtlichen Vordrucke zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis können Sie hier entnehmen oder beim Wahlbüro (Telefon 202-494 oder E-Mail: wahlen@hofheim.de) anfordern.
Der Beirat besteht aus 11 zu wählenden Vertreterinnen oder Vertretern. Wählbar als Vertreterin oder Vertreter in den „Hofheimer Inklusionsbeirat – für und mit Menschen mit Behinderung“ sind alle Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Hofheim am Taunus,
denen nach § 2 SGB IX ein Grad der Behinderung zuerkannt wurde,
die das 18.Lebensjahr am Wahltag (29.09.2024) vollendet
und die Ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 6 Monaten vor dem Wahltermin, d.h. seit dem 29.03.2024, in Hofheim am Taunus haben.
Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte kann Kandidatinnen oder Kandidaten mit deren schriftlicher Zustimmung zur Wahl als Vertreterin oder Vertreter im Inklusionsbeirat vorschlagen. Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte kann sich selbst zur Kandidatur vorschlagen.
Die Wahlvorschläge müssen bis zum 22.08.2024, 18.00 Uhr bei der Kreisstadt Hofheim (Bürgerbüro, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus) schriftlich und eigenhändig unterschrieben eingegangen sein. Zudem muss die vorgeschlagene Kandidatin oder der vorgeschlagene Kandidat ihre oder seine Zustimmung zur Kandidatur mit einer eigenhändigen Unterschrift bestätigen. Danach eingehende Wahlvorschläge können nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Übermittlung des Wahlvorschlags auf elektronischem Weg ist nicht zulässig.
Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Einreichung von Wahlvorschlägen, so dass etwaige Mängel die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffend noch fristgerecht behoben werden können.
Die amtlichen Vordrucke zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis sowie für Wahlvorschläge können Sie hier entnehmen oder beim Wahlbüro (Telefon 202-494 oder E-Mail: wahlen@hofheim.de) anfordern.
Es erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge.
Ab dem 34. Tag vor der Wahl, ab dem 26.08.2024 erfolgt die Versendung der Briefwahlunterlagen an alle Wahlberechtigten.
Informationen über Ziele und Aufgaben des Hofheimer Inklusionsbeirates sowie die Satzung finden Sie unter